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Bei längerer Reise Hausratversicherung informieren

26.10.2017, 02:22
Vor einer länger unterwegs ist, sollte das seiner Versicherung mitteilen. Foto: Uli Deck/dpa
Vor einer länger unterwegs ist, sollte das seiner Versicherung mitteilen. Foto: Uli Deck/dpa dpa

Hamburg - Wer längere Zeit verreist und seine Wohnung unbeaufsichtigt lässt, muss dies seiner Hausratversicherung mitteilen. Darauf macht der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg aufmerksam.

Andernfalls droht im Schadenfall eine Leistungskürzung. Im schlimmsten Fall kann der Versicherer die Zahlung ganz verweigern. Vielfach beträgt die höchstmögliche ununterbrochene Abwesenheitsdauer 60 Tage. (dpa/tmn)