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Auch ältere Mieter müssen Handwerker dulden

14.10.2019, 03:26
Ein Tapezierer passt die Tapete an. Mieter müssen Handwerker in die Wohnung lassen, wenn diese im Auftrag des Vermieters notwendige Instandsetzungsarbeiten vornehmen wollen. Foto: Oliver Stratmann/dpa
Ein Tapezierer passt die Tapete an. Mieter müssen Handwerker in die Wohnung lassen, wenn diese im Auftrag des Vermieters notwendige Instandsetzungsarbeiten vornehmen wollen. Foto: Oliver Stratmann/dpa dpa

Berlin - Mieter müssen Handwerker in die Wohnung lassen, wenn diese im Auftrag des Vermieters notwendige Instandsetzungsarbeiten vornehmen wollen. Das gilt auch für ältere Mieter, wie der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland erklärt.

(BGB) hervorgeht.

Mieter kann keine Ersatzwohnung verlangen

Mieter müssen diese Maßnahmen grundsätzlich dulden. Davon sind auch ältere Mieter nicht ausgenommen. Sie dürfen die Duldung zudem nicht davon abhängig machen, ob Ersatzwohnungen oder Mahlzeiten gestellt werden. Das hat das Amtsgericht München entschieden (Az.: 418 C 18466/18).

Im verhandelten Fall hatte eine 92-jährige Mieterin die angebotenen Termine für die notwendigen Vorbereitungsarbeiten einer Instandsetzung abgelehnt. Sie wollte zuvor die Übernahme von Hotel-, Verpflegungs- und Reinigungskosten zugesagt bekommen. Das verneinte das Gericht. Zudem müsse die Frau die Instandsetzung an sich dulden - nicht zuletzt, weil sie zuvor Mängel gerügt habe. (dpa/tmn)