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Eigenverantwortung angesagt Altersvorsorge für Selbstständige: Markt bietet jedem etwas

Für abhängig Beschäftigte ist ein Teil ihrer Altersvorsorge alternativlos: die gesetzliche Rente. Selbstständigen und Freiberuflern bleibt aber die Qual der Wahl - welche Optionen sie haben.

Von Monika Hillemacher, dpa 28.08.2025, 00:05
Im Ruhestand unbeschwert leben - das wollen auch Selbstständige und Freiberufler. Für ihre Altersvorsorge müssen sie aber selbst aktiv werden.
Im Ruhestand unbeschwert leben - das wollen auch Selbstständige und Freiberufler. Für ihre Altersvorsorge müssen sie aber selbst aktiv werden. Annette Riedl/dpa/dpa-tmn

Bremen/Berlin - Altersarmut. Dieses Schreckgespenst treibt viele Menschen um. Vorsorge ist angesagt. Selbstständige und Freiberufler müssen sich eigenverantwortlich um ihre gesamte Altersabsicherung kümmern. Aber: Ihnen steht eine breite Palette an Möglichkeiten offen – anpassbar an Geldbeutel sowie Lebenssituation und teilweise abhängig von der Tätigkeit. Ein Überblick:

Freiwillig gesetzlich versichern

Wer sich beruflich auf eigene Füße stellt, war vorher oft schon einige Jahre angestellt und hat in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt. Daran lässt sich anknüpfen. „Auf Antrag kann man weiter in der Rentenkasse bleiben“, sagt Berater Thomas Gasch, zugelassener Rentenberater und Autor.

Der Beitrag liegt zwischen dem Mindestsatz von rund 104 Euro und dem Höchstbeitrag von knapp 1.500 Euro im Monat. Die Prämie kann man Gasch zufolge dem möglicherweise schwankenden Budget anpassen. Was auch wichtig ist: Die freiwillige Versicherung kann jederzeit unterbrochen oder beendet werden. Beitrags- und Zahlungsflexibilität sind sinnvoll, für Selbstständige, die am Anfang stehen, wenig einnehmen und keine Reserven ansparen können.

Die Beiträge sind entweder monatlich oder jährlich auf einen Schlag zu zahlen; auch nachträgliche Zahlungen sind möglich. Letzter Termin ist dann der 31. März des Folgejahres. Das sei vorteilhaft, meint der Berater: „Hat jemand in der Rückschau mehr Einnahmen erzielt, kann er mehr einzahlen als kalkuliert.“ Zusätzlich könne so die steuerliche Absetzbarkeit optimiert werden.

Auf Antrag in der Pflicht sein

Es gibt auch die Option, Pflichtmitglied der gesetzlichen Versicherung zu bleiben oder zu werden. Das müssen Selbstständige und Freiberufler innerhalb von fünf Jahren ab Beginn ihrer Selbstständigkeit beantragen. 

Möglicher Vorteil: keine Gesundheitsprüfung. 

Haken: Diese Versicherungspflicht ist unkündbar. 

Mitglieder müssen selbst dann drinbleiben, wenn Sie das Geld nicht mehr aufbringen können, weil Ihr Geschäft wenig abwirft. Allerdings können Sie die Beiträge ans Einkommen anpassen. Raus kommt man grundsätzlich erst mit Aufgabe der Selbstständigkeit.

So können jedoch bereits bestehende Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente und Reha-Leistungen erhalten bleiben. „Das kann ein wichtiger Aspekt für ältere Selbstständige sein“, sagt Thomas Neumann, Präsident des Bundesverbands der Rentenberater.

Vor der Entscheidung sollten Interessierte ihre Lebensumstände genauso prüfen wie die bisherige Altersvorsorge, empfiehlt Neumann. Sein Tipp: Beim Wechsel von der Festanstellung in die Selbstständigkeit noch einen Minijob annehmen. So bleibe die Mini-Pflichtversicherung auch ohne Antrag erhalten. Das ist zumindest eine Übergangslösung, bis das Geschäft läuft.

Aufgrund der Tätigkeit in der Pflicht sein

Freiberuflich und nebenberuflich Tätige wie beispielsweise Hebammen, Erzieher und Lehrkräfte wie Fahrlehrer und Musiklehrer, Krankenpflegepersonal und andere müssen sich in der Rentenkasse pflichtversichern. Das steht im Sozialgesetzbuch und gilt, sobald sie mehr als 556 Euro monatlich verdienen. Sie haben sich innerhalb von drei Monaten anzumelden. Beim Verpassen der Frist drohten Nachzahlungen, mahnt Gasch.

Für selbstständige Handwerker greift die gesetzliche Rentenversicherungspflicht ebenfalls. Sie gilt für zulassungspflichtige Gewerke, beispielsweise Dachdecker, Bäcker, Friseure, Elektriker oder KfZ-Mechatroniker. Die Pflicht beginnt mit dem Eintrag in die Handwerksrolle, wie Adrian Burghardt von der Handwerkskammer Rhein-Main erläutert. Voraussetzung ist in der Regel ein Meisterbrief, Einzelunternehmer oder Leiter einer Personengesellschaft zu sein.

Die Anmeldung bei der Rentenkasse übernimmt die Kammer. Zusätzlich „muss der Betriebsinhaber sich innerhalb von drei Monaten direkt bei der Rentenversicherung melden“, sagt Burghardt. Für Existenzgründer gelten Sonderkonditionen. Ansonsten kann entweder ein einkommensabhängiger oder der volle Regelbeitrag gewählt werden. Die Beiträge können angepasst werden.

In Zinshäuser investieren

Mieteinnahmen als Rentenersatz? Klingt verlockend und gehört zu den traditionellen Absicherungen, speziell im Handwerk. Das Modell beruht darauf, während der unternehmerischen Tätigkeit Geld in Mehrfamilienhäuser zu stecken, um steuerlich vom Schuldzinsabzug zu profitieren. Denn Kosten, die aufgrund einer Finanzierung durch Zinsbelastungen für vermietete Immobilien entstehen, können als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden - und drücken so die Steuerlast. Daher auch die Bezeichnung Zinshäuser. Bis zum Beginn der Rente wird die Immobilie entschuldet und dann von den Mieteinnahmen gelebt.

Bei den derzeitigen Immobilienpreisen will diese Absicherung gut kalkuliert sein. „Das ist eher etwas für Gutverdiener“, findet Klaus Morgenstern vom Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA).

Ein Wertpapierdepot aufbauen

Eine andere Möglichkeit: Monat für Monat Geld mit Hilfe eines Sparplans in Aktien, ETFs oder Fonds einzahlen. Beim Aufbau eines Portfolios wichtig: Die jeweiligen Produkte sollten möglichst breit über Anlageklassen, Länder und Branchen hinweg gestreut werden, um Verlust- und Schwankungsrisiken zu minimieren.

Der Vorteil laut Morgenstern: Investmentsparpläne können schon mit geringen Beträgen bespart werden und bieten Gestaltungsspielraum. Zum Ruhestand hin kann das über die Jahre angesparte Vermögen dann nach und nach verzehrt werden. Ist das Vermögen groß genug und hält regelmäßige Auszahlungen in Form von Dividenden oder Ausschüttungen bereit, müssen die Anteile womöglich gar nicht zwingend verkauft werden.

Leibrente abschließen

Die private Rentenversicherung sparen Selbstständige und Freiberufler selbst bei einem Versicherungsanbieter an. Das eingezahlte Kapital wird verzinst und mit Rentenbeginn, meist mit 65 oder 67 Jahren, als Rente ausbezahlt. Wie viel herauskommt, hängt von der Anlagestrategie der Versicherung ab. Gebühren und Kosten können die Rendite drücken. Die Beitragszahlungen sind von der Steuer absetzbar. Auszahlungen werden nachgelagert besteuert.

Rein ins Versorgungswerk

Ärzte, Notare, Architekten, Apotheker, Steuerberater, Ingenieure oder Psychotherapeuten haben keine Wahl: Sobald Sie Kammermitglied sind, rutschen Sie automatisch in das jeweilige berufsständische Versorgungswerk. Die monatlichen Einzahlungen richten sich in der Regel nach ihrem Einkommen. Nach Einschätzung des DIA liegen die Sätze zwar höher als bei der gesetzlichen Rentenkasse, dafür fallen die Altersbezüge aber auch üppiger aus.

Freie Künstler und Journalisten können über die Künstlersozialkasse (KSK) etwas fürs Alter tun. Auf Antrag übernimmt sie einen Teil der Sozialbeiträge, auch jene zur gesetzlichen Rentenversicherung. Den anderen Teil schultern Mitglieder über die KSK-Beiträge selbst. Deren Höhe basiert auf Ihrer jährlichen Einkommensschätzung.