480 Euro Steuern 480 Euro Steuern: Putzkraft richtig anmelden und sparen

Rund vier Millionen Haushalte in Deutschland lassen sich durch eine bezahlte Putzkraft unterstützen. Doch nur etwa fünf Prozent dieser Haushaltshilfen sind korrekt angemeldet. Das ist doppelt riskant, denn erstens ist Schwarzarbeit eine Straftat und zweitens greift im Unglücksfall die Versicherung nicht. Dabei ist eine legale Anmeldung in Form eines Minijobs weder kompliziert noch teuer.
Ganz legal Kosten sparen
Stellen Sie im Monat für vier Stunden eine Putzhilfe ein und zahlen diesem zehn Euro, erhält dieser ca. 175 Euro im Monat. Wenn Sie die Putzkraft als Minijobber anmelden, zahlen Sie zusätzlich 25 Euro im Monat. Dieses Geld und mehr erhalten Sie bei der Steuererklärung jedoch zurück, indem Sie eine haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen. Bei diesem Beispielfall wären dann bis zu 480 Euro im Jahr an Steuerersparnis drin, pro Monat 40 Euro.
Insgesamt sparen Sie durch die Anmeldung in Kombination mit der Steuererklärung folglich wesentlich mehr, als durch die Anstellung in Schwarzarbeit.
Wichtig für Minijob-Arbeitgeber
Durch die Anmeldung der Haushaltshilfe als Minijobber werden Sie zum Arbeitgeber. Damit gehen Pflichten im Arbeitsrecht einher, nämlich die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und ein Urlaubsanspruch. Eine Putzkraft, die einmal wöchentlich bei Ihnen tätig ist, hat beispielsweise ein Recht auf vier bezahlte Urlaubstage im Jahr.
Gemessen an der Ersparnis durch die Steuererklärung sind Sie im Vergleich zur Schwarzarbeit damit immer noch preislich im Vorteil. Minijob-Arbeitgeber können sich die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu großen Teilen erstatten lassen. Dadurch ist das Risiko hoher Kosten sehr gering.
Was für die Versicherung zählt
Grundsätzlich sind Sie mit einer angemeldeten Haushaltshilfe besser abgesichert, denn verursacht die Putzhilfe einen Schaden, haftet sie in der Regel selbst. Je nach Schaden, können jedoch auch Sie als Arbeitgeber haftbar gemacht werden, etwa bei Schäden an Dritten. Ein Beispiel dafür ist etwa ein Blumentopf, der beim Fensterputzen auf das Auto Ihrer Nachbarin fällt.
In diesem Fall greift Ihre eigene Privathaftpflichtversicherung. Klären Sie mit dem Versicherer, ob Ihr Vertrag Schäden durch Haushaltshilfen einschließt. Wichtig: Ihre Versicherung oder die Ihrer Putzkraft zahlt nur, wenn ein legales Anstellungsverhältnis besteht.
Lassen Sie sich unterstützen
Die Anmeldung eines Minijobbers ist unkompliziert. Informationen zur Anmeldung und Unterstützung bei Steuerfragen oder Lohnfortzahlungen erhalten Sie bei der Minijob Zentrale (Telefonnr.: 0355 2902-70799). (dmn/Biallo)