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Streit mit dem Nachbarn Steine gegen Katzen

Hundegebell, Sauna an der Grundstücksgrenze, Drohne über dem Haus: Experten erklären, was erlaubt ist und was nicht.

10.05.2024, 14:02
Zwischen Nachbarn läuft nicht immer alles rund.
Zwischen Nachbarn läuft nicht immer alles rund. Foto: imago

Kann ich mich gegen eine Alarmanlage des Grundstücksnachbarn wehren, wenn diese nachts schon mehrmals sehr lauten Fehlalarm ausgelöst hat? Muss ich hinnehmen, dass die Katze des Nachbarn ständig auf meinem Grundstück herumläuft? Und welche Abstände von der Grundstücksgrenze muss ich beim Pflanzen von Bäumen einhalten? Antworten zu diesen Themen und allen anderen Fragen des Nachbarschaftsrechts gaben beim Telefonforum Hagen Ludwig und Hans-Joachim Kloetz vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN).Kann ich mich gegen eine Alarmanlage des Grundstücksnachbarn wehren, wenn diese nachts schon mehrmals sehr lauten Fehlalarm ausgelöst hat?Wenn der Alarm auf dem Nachbargrundstück häufiger grundlos auslöst und Sie dadurch gestört werden, sollten Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Nachbarn suchen. Auch er sollte an Abhilfe interessiert sein. Unter anderem muss er ja fürchten, dass ihm ein Polizeieinsatz aufgrund des Fehlalarms in Rechnung gestellt wird. Sollte sich der Betreiber der Anlage uneinsichtig zeigen, können Sie sich an das Ordnungsamt wenden oder rechtliche Schritte wegen Ruhestörung einleiten. Zu empfehlen ist die Anfertigung eines Lärmprotokolls, um nachzuweisen, wie oft die Anlage aufheult. Fakt ist: Der Betreiber ist für die ordnungsgemäße Funktion seiner Alarmanlage verantwortlich. Wichtig zu wissen: In Deutschland ist vorgeschrieben, dass die Laufzeit der Sirene drei Minuten nicht überschreiten darf.

Unsere Nachbarn haben uns mitgeteilt, dass sie in ihr bereits unmittelbar an der Grundstücksgrenze bestehendes Holzgartenhaus eine Sauna einbauen wollen. Wir möchten das jedoch nicht, weil wir Belästigungen durch Lärm, Rauch und Dämpfe befürchten. Wie ist die Rechtslage?Laut Landesbauordnung dürfen unmittelbar an die Grenze nur Gebäude bestimmter Größe errichtet werden, die nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen und die keine Feuerstätten haben. Eine Sauna wäre damit also ausgeschlossen. In der Regel ist also ein Abstand von mindestens drei Metern zur Grundstücksgrenze einzuhalten. Um sicher zu sein, dass es in Ihrem konkreten Fall keine abweichenden örtlichen Regelungen gibt, können Sie Rücksprache mit dem Bauamt halten. Das gilt auch für die Frage, ob Ihr Nachbar – auch bei Einhaltung der Abstandsfläche – ohnehin eine Baugenehmigung für seine Sauna benötigt.

Bäume verhindern Solaranlage

Ich möchte auf dem Dach meines Eigenheims endlich eine Solaranlage montieren. Weil jedoch zwei riesige Laubbäume des Nachbarn mein Grundstück verschatten, wird das nicht funktionieren. Deshalb habe ich ihn gebeten, die Bäume zurückzuschneiden, was er jedoch mit Hinweis auf Baumschutz abgelehnt hat. Hat nicht das öffentliche Interesse an der Nutzung von Solarenergie Vorrang?Das kann man so pauschal nicht sagen. Denn das Interesse am Baumschutz ist zumindest gleichrangig. Im Streitfall wird es also auf eine umfassende Abwägung der Umstände des Einzelfalls ankommen. Ohne Genehmigung der Naturschutzbehörde darf der Nachbar ohnehin keine größeren Eingriffe an den geschützten Bäumen vornehmen.

Spionage aus der Luft

In jüngster Zeit sind mehrmals größere Drohnen über meinem Wohngrundstück geflogen. Ist das überhaupt erlaubt? Ich vermute, dass mein Nachbar mich ausspioniert.Laut Luftverkehrsordnung dürfen Drohnen mit Kamera nicht über Wohngrundstücke fliegen, es sei denn, der Eigentümer beziehungsweise der Nutzer hat ausdrücklich zugestimmt. Das gilt übrigens auch für Drohnen, die im öffentlichen Auftrag unterwegs sind. Das ist erst kürzlich in einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs klargestellt worden. Im dort vorliegenden Fall wollte die Stadtverwaltung mehrere private Wohngrundstücke überfliegen, um die Geschossflächenzahl der dort vorhandenen Gebäude zu bestimmen – ein Wert, der für die Berechnung von Kommunalabgaben herangezogen wird. Die Richter haben das mit Hinweis auf die schützenswerte Privatsphäre der Grundstücksnutzer verboten. Eine Drohnen-Befliegung privater Wohngrundstücke ohne Erlaubnis des Nutzers ist demnach nur in sicherheitsrelevanten Ausnahmefällen erlaubt, zum Beispiel bei Polizei- und Feuerwehreinsätzen. In den Wintermonaten hat es aus dem Kamin meines Nachbarn ständig fürchterlich gequalmt. Oft zog der Qualm direkt auf unser Grundstück und auch durch geöffnete Fenster. Wie können wir uns dagegen wehren?Wenn Sie durch Qualm und Gestank unnötig und wesentlich beeinträchtigt werden, haben Sie nach dem Gesetz einen Abwehranspruch. Zunächst sollten Sie das Gespräch mit dem Nachbarn suchen, um der Ursache auf den Grund zu gehen. Wird zum Beispiel feuchtes Holz verbrannt oder ist der Luftschieber am Kaminofen falsch eingestellt? Natürlich dürfen auch weder lackiertes Holz noch Abfall oder Kunststoffe verbrannt werden. Und ein offener Kamin eignet sich nicht als Dauerbrenner. Wenn Sie mit Ihrem Nachbarn nicht klarkommen, sollten Sie sich an den Schornsteinfeger oder das Ordnungsamt wenden. Meist bringen die Fachleute dann auch ein Holzfeuchtemessgerät mit.

Ein Katzenjammer

Ich habe zwei Katzen, die naturgemäß viel draußen unterwegs sind. Gelegentlich machen sie auch einen Ausflug in Nachbars Garten, der dann sehr rabiat reagiert und sie mit Steinen bewirft. Er fordert, dass ich die Katzen wegsperre. Wie ist die Rechtslage?In der Rechtsprechung wird davon ausgegangen, dass der Nachbar gelegentlichen Katzenbesuch in der Regel zu dulden hat. Auch wenn das mit Beeinträchtigungen verbunden ist, seien diese meist nicht so stark, dass sich daraus ein Abwehranspruch ergeben könnte. Grenzenlos ist die Duldungspflicht aber nicht. So muss eine massenhafte Ansammlung von Katzen aus der Nachbarschaft nicht hingenommen werden. Ein Grundstücksnutzer darf die Katze zwar von seinem Grundstück vertreiben, allerdings ohne dabei die tierschutzrechtlichen Bestimmungen zu verletzen. Eine Katze mit Steinen zu bewerfen, ist deshalb ebenso verboten wie das Auslegen von Giftködern. Möglich ist indes zum Beispiel, laut in die Hände zu klatschen oder Kaffeesatz im Garten zu verteilen. Der Geruch von Kaffee ist den meisten Katzen unangenehm.

Mein Nachbar hält zwei Hunde, die ohnehin schon oft bellen. Jetzt will er auch noch einen Hundezwinger auf seinem Grundstück bauen. Darf er das so ohne weiteres?Fragen Sie dazu am besten beim Bauamt Ihrer Gemeinde nach. Denn die Antwort hängt von vielen Faktoren ab. Handelt es sich um ein reines Wohngebiet, ist Zwingerhaltung in der Regel untersagt. In einem sogenannten allgemeinen Wohngebiet ist die Haltung von bis zu zwei Hunden in einem Zwinger möglich. Mitunter gibt es auch örtliche Satzungen, die zu beachten sind. Im Einzelfall kommt es zudem darauf an, wie weit der Zwinger vom nächsten Wohngebäude entfernt ist und inwieweit mit Lärmbelästigungen für die Nachbarn zu rechnen ist. Wichtig ist auch, dass die Tierschutz-Hundeverordnung zur artgerechten Zwingerhaltung eingehalten wird. Generell muss Hundegebell vom Nachbargrundstück nicht uneingeschränkt geduldet werden. Im Streitfall hat der Hundehalter je nach konkreter Situation mit Auflagen des Gerichts zu rechnen. Es gibt zum Beispiel ein Urteil, wonach der Hund des Nachbarn nicht länger als 30 Minuten am Tag und zehn Minuten ununterbrochen und für den Nachbarn laut vernehmlich bellen darf.

Bäume an der Grenze

Unser Nachbar hat jetzt eine Linde nur einen Meter von unserer Grundstücksgrenze entfernt gepflanzt. Wir befürchten, dass die Äste des Baumes bald über unserem Grundstück hängen und unsere Terrasse verschatten. Können wir dagegen etwas tun?Ja, im sachen-anhaltischen Nachbarschaftsgesetz gibt es ganz klare Festlegungen darüber, in welchem Abstand Bäume und Sträucher vom benachbarten Grundstück entfernt stehen dürfen. Das Kriterium ist dabei deren Höhe. So darf ein Baum bei einem Grenzabstand von einem Meter nur eine Höhe von maximal drei Metern haben. Diese Höhe wird die Linde wohl bald erreicht haben. Fordern Sie Ihren Nachbarn deshalb am besten bereits jetzt auf, den Baum zurückzusetzen.

Mein Nachbar hat vor einigen Jahren einen halben Meter entfernt von der Grundstücksgrenze vier Korkweiden gesetzt. In der Folgezeit hat er sie regelmäßig verschnitten und kurzgehalten. Jetzt vernachlässigt er den Garten und die Sträucher sind mittlerweile über zwei Meter hoch. Als wir ihn darauf angesprochen haben, hat er uns nur angebrummt. Können wir ihn verklagen?Sie können den Rückschnitt verlangen. Sträucher, die in einem Abstand von einem halben Meter von der Grundstücksgrenze stehen, dürfen maximal 1,50 Meter hoch sein. Ansonsten muss er die Sträucher zurücksetzen. Eine Klage kann dabei nur das letzte Mittel sein. In Sachsen-Anhalt besteht bei Nachbarschaftsstreitigkeiten ohnehin die Pflicht, zuvor eine Schieds- oder Schlichtungsstelle anzurufen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Schreiende Kinder

Die schreienden Kinder meines Nachbarn gehen mir gehörig auf die Nerven. Jetzt hat er im Garten auch noch ein mobiles Trampolin unmittelbar an der Grundstücksgrenze aufgestellt, auf dem auch die Freunde der Nachbarskinder toben. Habe ich denn kein Recht auf Ruhe?Gegenüber Kinderlärm wird seitens der Gerichte eine hohe Toleranzgrenze von den Nachbarn erwartet. Fröhliches Kreischen und auch lautstarke Auseinandersetzungen sind als natürliche Lebensäußerungen der Kinder in der Regel zu dulden. Eine Mittagsruhe sollte dennoch eingehalten werden. Und auch mit Beginn der Nachtruhe muss es still werden.Eine gesetzliche Regelung für die Aufstellung mobiler Trampoline gibt es nicht. Die Nachbarn sind jedoch generell gehalten, Ihre schutzwürdigen Belange zu beachten. Deshalb ist nicht einzusehen, dass der Nachbar das Trampolin nicht an einer anderen und für Sie weniger störenden Stelle auf seinem Grundstück aufstellt. Suchen Sie deshalb noch einmal das vertrauensvolle Gespräch mit Ihrem Nachbarn. Ansonsten können Sie versuchen, mit Hilfe der Schiedsstelle Ihrer Gemeinde eine Kompromisslösung zu finden.

Direkt an unserer Grundstücksgrenze hat der Nachbar jetzt einen Komposthaufen angelegt, der bis zu unserer Sitzecke hin stinkt. Vergebens haben wir ihn gebeten, den Komposthaufen an eine andere Stelle seines Gartens zu verlegen.Genaue Grenzabstände für Komposthaufen sind im sachsen-anhaltischen Nachbarschaftsgesetz nicht fixiert. Allgemein wird davon ausgegangen, dass mindestens ein halber Meter Entfernung einzuhalten ist. Was jedoch viel wichtiger ist: Gartenabfälle müssen so kompostiert werden, dass eine erhebliche Belästigung der Nachbarn durch Gerüche oder Ungeziefer ausgeschlossen ist.