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Nach langer Debatte Pflegegrad 1 bleibt – Aber diese Änderungen müssen Betroffene jetzt kennen

Viele Pflegebedürftige können aufatmen: Pflegegrad 1 wird nicht abgeschafft. Allerdings gibt es einige Veränderungen. Was genau geplant ist.

Von Florian Zellmer Aktualisiert: 24.11.2025, 13:58
Die Bundesregierung hat sich gegen eine Abschaffung des Pflegegrades 1 entschieden.
Die Bundesregierung hat sich gegen eine Abschaffung des Pflegegrades 1 entschieden. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild/Britta Pedersen

Magdeburg/Halle (Saale)/DUR. – Monatelang wurde über die Zukunft des Pflegegrads 1 gestritten. Hintergrund war die angespannte Finanzlage der sozialen Pflegeversicherung: Laut Bundesrechnungshof droht in den kommenden Jahren eine Deckungslücke von mindestens 3,5 Milliarden Euro.

Rund 870.000 Menschen in Deutschland – darunter etwa 28.000 in Sachsen-Anhalt – sind aktuell in Pflegegrad 1 eingestuft und erhalten entsprechende Leistungen.

Pflegegrad 1 bleibt bestehen, wird aber überarbeitet

Nun hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Zukunftspakt Pflege" erste Zwischenergebnisse ihrer Reformvorschläge vorgestellt. Das Ergebnis: Der Pflegegrad 1 bleibt bestehen.

Die Leistungen sollen jedoch überarbeitet und künftig stärker präventiv ausgerichtet werden. Das Ziel: Die Verschlechterungen des Gesundheitszustands frühzeitig zu verhindern – zum Beispiel durch mehr Beratung zu Mobilität, Reha-Angebote und Hilfe zur Selbstständigkeit im Alltag. So könnten Stürze, Aufenthalte im Krankenhaus oder der Einzüge ins Heim besser vermieden werden.

Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen erhalten Unterstützung nach einem abgestuften System. Mittels einer Begutachtung wird festgelegt, in welchem Pflegegrad Betroffene eingestuft werden – dieser bestimmt, wie viel Hilfe ihnen zusteht.

Debatte um Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag steht auf dem Prüfstand

Die Einteilung reicht von leichten Einschränkungen im Alltag (Pflegegrad 1) bis hin zu sehr schweren Beeinträchtigungen, die einen besonders hohen Pflegeaufwand erfordern (Pflegegrad 5). Zuvor galt ein Modell mit drei Pflegestufen. Im Zuge einer Reform wurde dieses 2017 durch die heute gültigen fünf Pflegegrade ersetzt.

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Besonders kritisch wird der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro bewertet, den Betroffene bislang für Haushaltshilfen oder Betreuung einsetzen konnten. Laut Fachleuten habe diese Unterstützung ihr eigentliches Ziel – die Förderung der Selbstständigkeit – kaum erreicht.

Künftig solle das Geld daher gezielter eingesetzt werden, beispielsweise für pflegefachliche Beratung oder präventive Maßnahmen.

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Die bisherige Möglichkeit, kleine Alltagshilfen zu finanzieren, solle jedoch erhalten bleiben. Auch Zuschüsse für barrierefreie Umbauten bis zu 4.180 Euro sowie Pflegekurse für Angehörige bleiben Teil des Systems.

Keine Beitragserhöhung für Pflegegrad 1 geplant 

Trotz der angespannten Lage der Pflegeversicherung, der im kommenden Jahr laut Bundesgesundheitsministerin Nina Warken rund zwei Milliarden Euro fehlen, soll der Beitragssatz nicht steigen.

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Stattdessen plant die Arbeitsgruppe, die Eigenanteile für Pflegebedürftige zu begrenzen und gleichzeitig eine verpflichtende private Zusatzversicherung einzuführen. Damit sollen die steigenden Heimkosten – mancherorts über 3.000 Euro pro Monat – abgefedert werden.

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Pflegegrade: Abschlussbericht wird im Dezember erwartet

Zum Jahresende 2024 waren bundesweit rund 870.000 Menschen dem Pflegegrad 1 zugeordnet und erhielten entsprechende Leistungen. Der größte Anteil der Pflegebedürftigen entfiel aber auf die Grade 2 und 3 – zusammen knapp vier Millionen Betroffene.

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Allein in Sachsen-Anhalt gab es nach Angaben des Statistischen Landesamts Ende 2023 mehr als 190.000 Pflegebedürftige. Davon waren etwas mehr als 28.000 Menschen dem Pflegegrad 1 zugeordnet.

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Der Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit konkreten Vorschlägen zur Pflegereform wird im Dezember 2025 erwartet. Fest steht schon jetzt: Der Pflegegrad 1 bleibt ein wichtiger Bestandteil des Systems, soll aber künftig stärker der Vorbeugung dienen.