Falsches Zeugnis: Späterer Rauswurf möglich
Stuttgart/Berlin/dpa. - Legt ein Bewerber ein gefälschtes Zeugnis vor, kann das auch Jahre später zu einer Anfechtung des Arbeitsvertrags führen - vorausgesetzt, das Zeugnis war Grundlage für die Einstellung.
Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Stuttgart hervor (Az.: 5 Sa 25/06), teilt der Deutsche Anwaltverein in Berlin mit. Im vorliegenden Fall hatte ein Universalschweißer sein IHK-Zeugnis frisiert: Aus einem «Ausreichend» wurde ein «Befriedigend», aus einem «Befriedigend» ein «Gut». Der Mann wurde eingestellt und arbeitete länger als acht Jahre ohne Beanstandung in dem Betrieb.
Als der Arbeitgeber auf die Zeugnis-Manipulation aufmerksam wurde, sprach er die außerordentliche und die ordentliche Kündigung aus und focht den Arbeitsvertrag an. Hiergegen klagte der Arbeitnehmer mit der Begründung, das gefälschte Zeugnis sei nicht die Ursache für seine Einstellung gewesen. Seine Klage hatte jedoch keinen Erfolg. Nach Meinung des Gerichts genügte es, dass das gefälschte Zeugnis «mitursächlich» für die Einstellung war.
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