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Existenzgründung Existenzgründung: Ich-AG-Förderung bleibt bis Juni

26.05.2006, 16:27
Die Bundesagentur für Arbeit hat eine positiveBilanz der so genannten Ich-AGs in Sachsen-Anhalt gezogen. (Foto: dpa)
Die Bundesagentur für Arbeit hat eine positiveBilanz der so genannten Ich-AGs in Sachsen-Anhalt gezogen. (Foto: dpa) dpa

Halle/MZ/kme. - Auch auf die Weiterbewilligung des Existenzgründungszu-schusses im zweiten und dritten Förderjahr habe die Neuregelung der Existenzgründungsförderung keinen Einfluss.

Einen Existenzgründungszuschuss erhalten zurzeit 10 200 vormals Arbeitslose in Sachsen-Anhalt. Vom Gesetzgeber wurde diese Fördermöglichkeit 2003 eingeführt und noch bis Mitte dieses Jahres verlängert. Es gilt eine Höchstgrenze des zu erwartenden Arbeitseinkommens von 25 000 Euro pro Jahr. Im ersten Jahr werden pro Monat pauschal 600 Euro Existenzgründungszuschuss gezahlt. Liegen die Voraussetzungen im zweiten Jahr weiter vor, werden 360 Euro, im dritten 240 Euro monatlich gezahlt.