Einzelne Lebensmittel unzulässig bestrahlt
Bonn/dpa. - Bei der Suche nach unerlaubt bestrahlten Lebensmitteln sind die Behörden im vergangenen Jahr bei rund zwei Prozent der Proben fündig geworden. Das berichtet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Bonn.
Das Amt beruft sich auf Kontrollen in den einzelnen Bundesländern. Bei rund einem Drittel der unzulässig bestrahlten Lebensmittel handelte es sich um Suppen und Soßen. Auch Pilze, Gewürze, asiatische Nudelsnacks, Tee und getrocknetes Gemüse wurden bemängelt. Diese Lebensmittel dürfen in Deutschland nicht vertrieben werden, wenn sie mit energiereichen Strahlen haltbar gemacht wurden. Lediglich Gewürze und getrocknete Kräuter dürfen hier bestrahlt verkauft werden.
Insgesamt wurden 4137 Proben auf eine Bestrahlung untersucht. Proben würden von solchen Lebensmitteln genommen, bei «denen eine Bestrahlung möglich oder wahrscheinlich ist oder deren Herkunft auf eine Bestrahlung hindeutet», teilte das Bundesamt mit. Mit der Bestrahlung werden Bakterien und Insekten getötet und Kartoffeln oder Zwiebeln am Auskeimen gehindert. Die Produkte werden dadurch haltbarer.
Informationen zu bestrahlten Lebensmitteln: www.bvl.bund.de/Bestrahlung