Eigenmächtige Fütterung fremder Pferde gilt als fahrlässig
Karlsruhe/dpa. - Besucher eines Reiterhofes dürfen nicht eigenmächtig fremde Pferde füttern. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe hervor (Az.: 12 U 73/07), das einen Stallbesucher zu 7900 Euro Schadensersatz verurteilte.
Dies gilt insbesondere dann, wenn sie nicht über deren Ernährung und über Nahrungsunverträglichkeiten Bescheid wissen. Der Mann hatte den Pferden des Klägers frisches Heu zu fressen gegeben - woraufhin eines der Tiere, das trächtig war, Koliken erlitt und eingeschläfert werden musste.
Anders als die Vorinstanz wertete das OLG das Verhalten des Beklagten als fahrlässig. Nach Erläuterungen eines Sachverständigen genügen ein oder zwei Handvoll nicht abgelagertes Heu, um bei einem Pferd eine Kolik auszulösen. Dem Beklagten, der nach eigener Darstellung keinerlei Wissen über die Ernährung von Pferden besaß, hätte dem Gericht zufolge klar sein müssen, dass er damit auch keine Kenntnisse über Nahrungsunverträglichkeiten hatte. Er wäre schon deshalb gehalten gewesen, jegliche Gabe von Futter zu unterlassen.