1. MZ.de
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Eigenbedarfskündigung trotz freiwerdender Wohnung

Eigenbedarfskündigung trotz freiwerdender Wohnung

04.06.2008, 12:46

Karlsruhe/Berlin/dpa. - Ein Vermieter darf auch dann wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn im Haus kurze Zeit später eine andere Wohnung frei wird. Er muss den betroffenen Mietern diese auch nicht als Alternativwohnung anbieten.

Darauf weist der Deutsche Mieterbund in Berlin hin und beruft sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe vom Mittwoch (4. Juni). Zwar müsse ein Vermieter dem gekündigten Mieter grundsätzlich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eine vergleichbare, freie Wohnung im selben Haus anbieten. In diesem Fall seien die Voraussetzungen dafür aber nicht gegeben gewesen (Az.: VIII ZR 292/07).

Denn in diesem Zeitraum stand keine freie Wohnung zur Verfügung. Eine potenzielle Alternativwohnung wurde aufgrund einer Kündigung durch die Mieter erst zum 31. März 2006 frei - die Kündigungsfrist für den Eigenbedarf lief aber schon am 28. Februar des Jahres ab.

Bundesgerichtshofs in Karlsruhe: www.bundesgerichtshof.de