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Downloads Downloads: Internetnutzer tappen in Fallen

Von KERSTIN METZE 15.08.2011, 07:44
Wer sich in Internet-Tauschbörsen Inhalte herunter lädt, bedenkt oft nicht die juristischen Folgen. (FOTO: DPA)
Wer sich in Internet-Tauschbörsen Inhalte herunter lädt, bedenkt oft nicht die juristischen Folgen. (FOTO: DPA) dpa-tmn

Halle (Saale)/MZ. - Eine 51-jährige Frau erschrickt: Sie soll Musik aus dem Internet heruntergeladen und eine Rechnung dafür nicht bezahlt haben. Nunmehr verlangt ein Inkassounternehmen knapp 160 Euro und droht mit dem Gericht. "Ich habe im Januar 2010 nur ein Gratis-Lied gezogen. Das war doch gratis! Was soll ich nur tun?" fragt die Frau aus Halle die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Juristin Simone Meisel rät, sich von Drohgebärden nicht beeindrucken zu lassen und die Forderung abzuwehren.

"Die Fälle mit den Inkassoschreiben häufen sich in unseren Beratungsstellen zurzeit", sagt Verbraucherschützerin Meisel. Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin versende sie derzeit an Verbraucher, die Ende 2009 beziehungsweise Anfang 2010 eine Dienstleistung der Premium Content GmbH in Anspruch genommen haben sollen.

Behauptet werde, der Betroffene habe auf der Internetseite my-downloads.de einen Dienstleistungsvertrag geschlossen und die daraus resultierende Grundforderung in Höhe von 96 Euro trotz Mahnungen nicht bezahlt. "Zuzüglich Mahnkosten, Verzugszinsen sowie vorgerichtlichen Inkassogebühren und - auslagen wird seitens des Inkassobüros nunmehr die stolze Summe von fast 160 Euro verlangt", sagt Meisel. Bei weiterer Zahlungsverweigerung werde die Forderung gerichtlich geltend gemacht, droht das Inkassobüro in dem Schreiben: "Durch eine solche Verurteilung entstehen Ihnen unverhältnismäßig hohe Kosten." In der Regel sei aber gar kein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen. Druck werde auf die Verbraucher auch mit einer beigefügten Ratenzahlungsvereinbarung ausgeübt, ferner werde auf ein Urteil des Amtsgerichtes Langen verwiesen. "Das begründet als Einzelfallentscheidung aber keinesfalls die Zahlungspflicht für alle Verbraucher", sagt Simone Meisel. Damit wolle man offensichtlich den Zahlungswillen der Betroffenen verstärken. Sie sollten sich von diesen Drohgebärden aber nicht beeindrucken lassen.

Hintergrund für die Irritationen ist die Frage, ob im Internet gratis oder kostenpflichtig Inhalte heruntergeladen worden sind. Die Crux: Für den Verbraucher ist das nicht immer zweifelsfrei zu erkennen. "In einem solchen Fall ist das Recht auf der Seite des Verbrauchers", erklärt Meisel.

"Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt nur durch übereinstimmende Willenserklärungen zu Inhalt, Laufzeit und Kosten des Vertrages zustande", sagt die Juristin. Der Anbieter müsse Verbraucher über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht ordnungsgemäß in Textform belehren. Gespeicherte IP-Adressen stellten keinen Beweis für einen Vertragsschluss dar.

Meisel empfiehlt Empfängern von unberechtigten Inkassoschreiben zum schriftlichen Widerspruch (siehe Artikel "Musterbrief"). Zunehmend droht Verbrauchern auch Ärger wegen Downloads in Internet-Tauschbörsen wie Bittorrent oder Gnutella. Wer dort kostenlos Musik, Videos oder Spiele tauschen will, verstößt womöglich gegen das Urheberrecht. Auch diesbezüglich gibt es laut Verbraucherzentrale viele Briefe von Anwälten. Verbraucher sollten das Schreiben aber zuerst von einem spezialisierten Anwalt prüfen lassen. Viele Abmahnungen enthielten unverhältnismäßig hohe finanzielle Forderungen.