Digitaler Nachlass Digitaler Nachlass: Google-Nutzer können Daten vererben

Berlin/MZ. - Das Erbe zu regeln war noch nie eine einfache Aufgabe. Ganze Familien sind daran schon zerbrochen. Doch mit dem Internet kam noch eine neue Herausforderung hinzu: Was passiert mit den Nutzerkonten bei Facebook, Google oder Yahoo, wenn eine Person gestorben ist?
Dies ist eine Frage, mit der sich die wenigsten Menschen bislang beschäftigt haben, obwohl sie bei Linkedin einen neuen Job suchen, über Gmail mit Versicherungen kommunizieren, bei Facebook ihr Leben protokollieren und bei Ebay einkaufen. Je mehr sich das Leben in Bits und Bytes abspielt, umso wichtiger wird die Regelung des digitalen Nachlasses. Der Internetkonzern Google reagiert nun auf diese Entwicklung und startet ein digitales Testament („Inactive Account Manager“).
In den Kontoeinstellungen können die Nutzer künftig festlegen, was mit ihrem digitalen Nachlass geschehen soll, wenn sie versterben oder ihr Konto nicht mehr nutzen können. Als Erstes müssen die Nutzer festlegen, wie lange das Konto inaktiv sein muss, bis das digitale Testament in Kraft tritt. Gewählt werden kann dabei ein Zeitraum von drei Monaten bis zu einem Jahr.
Mit Ablauf dieser Frist wird der Nutzer von Google zuerst per SMS angeschrieben, um zu überprüfen, ob er wirklich verstorben ist. Dann werden entweder alle Daten gelöscht, oder sie gehen an Personen, die zuvor vom Nutzer festgelegt worden waren. Die digitalen Erben werden allerdings die Konten nicht nutzen können und erhalten auch keine Passwörter, sie bekommen nur die in den Konten befindlichen Daten, also etwa E-Mails, Fotos oder Posts.
Google führt das Testament unter anderem für die Dienste Blogger, Gmail, Google+, Picasa, die Netz-Festplatte Google Drive, und Youtube ein. Auch andere Firmen bieten allmählich Möglichkeiten an, um mit den Daten oder Profilen von Toten umzugehen. Facebook-Profile können zum Beispiel in einen Verstorbenenmodus umgestellt werden. Facebook gibt allerdings anders als Konkurrent Twitter keine Passwörter heraus. Twitter tut das, wenn die dafür nötigen Dokumente vorgelegt werden.
Die Rechtslage ist teilweise noch vage. Für Schlagzeilen sorgte 2005 der Fall eines im Irak getöteten US-Soldaten. Der E-Mail-Anbieter Yahoo verweigerte seinerzeit der Familie den Zugriff auf dessen Konto mit dem Hinweis, „private Informationen“ nicht offenlegen zu können. In Deutschland gehen die Rechte an Homepages, gespeicherten E-Mails, Bildern und Profilen auf die Erben über.
Viele Geschäfte werden heutzutage über das Internet abgewickelt. Auch die darmaus entstehenden Verpflichtungen gehen auf die Erben über, doch diese wissen oft gar nichts davon. Bislang müssen sie Konten selber finden und häufig viele Dokumente einreichen, um ein Passwort zu einem Nutzerkonto zu erhalten. Schlimmstenfalls müssen sie dazu bis vor ein US-Gericht ziehen. Das ist aufwendig und funktioniert in vielen Fällen nicht. Denn zum einen haben die Erben zwar ein Recht darauf, Zugang zu ihrem Erbe zu bekommen. Auf der anderen Seite muss zum Beispiel der E-Mail-Provider das Briefgeheimnis wahren. Für die Firmen ist das eine Zwickmühle. Solche Probleme kann vermeiden, wer noch zu Lebzeiten seine Nutzerdaten für die Angehörigen dokumentiert. Dabei helfen auch kommerzielle Anbieter. Google bietet nun erstmals eine eigene, praktikable Lösung an.