Datenschutz Datenschutz: Falscher Klick hat Folgen
Halle (Saale)/MZ. - Facebook ruft zunehmend Verbraucherschützer auf den Plan, die vor allem den Datenschutz bemängeln. Für die MZ hat Ken Metze die Juristin Gabriele Emmrich von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt befragt:
Frau Emmrich, Millionen Menschen sind bei Facebook. Das kann doch nicht so schlimm sein?
Emmrich: Facebook kann durchaus nützlich sein, wenn man zum Beispiel Klassenkameraden wiederfinden und Kontakte halten will.
Warum mehren sich aber Kritiken an dem sozialen Netzwerk?
Emmrich: Weil der Datenschutz mangelhaft ist. Persönliche Daten sind für Betreiber von sozialen Netzwerken viel wert - schließlich bieten sie ihren Werbekunden damit die Möglichkeit, genau den richtigen Nutzern ihre Botschaften zu präsentieren.
Um welche Daten handelt es sich?
Emmrich: Beispielsweise um Daten, die man in seinem persönlichen Profil preis gibt. Jeder Facebook-Freund sollte deshalb vor dem Eintrag genau überlegen, was er angibt. Weniger ist manchmal besser. Kritisch können etwa Fotos aus dem Privatleben sein; so weiß auch der Arbeitgeber oder der Doktor, was am Wochenende so los war. Wer die Vorliebe für ein bestimmtes Modelabel angibt, muss sich über massenhafte Werbung nicht wundern.
Können Angaben nicht immer wieder gelöscht werden?
Emmrich: Ja schon, aber das nachträgliche Löschen nützt nicht immer etwas, weil sich Spuren von alten Informationen oder Fotos in Windeseile im Internet verbreiten und irgendwo immer noch zu finden sind.
Sehr umstritten ist der "Gefällt mir"-Button. Warum?
Emmrich: Sobald Facebook-Nutzer eine Internetseite aufsuchen, die den "Gefällt mir"-Button integriert hat, werden die IP-Adresse sowie Browser-Informationen übertragen. Diese Daten sind geeignet, um daraus detaillierte Nutzungsprofile zu generieren. Diese Datenerhebung erfolgt ohne ausreichende Information oder Einwilligung des Verbrauchers.
Was sollte bei Facebook aus Sicht der Verbraucherschützer verbessert werden?
Emmrich: Bei jeder Weitergabe und Nutzung persönlicher Daten sollten Nutzer aktiv einwilligen müssen. Heute räumen sich die Betreiber in den Geschäftsbedingungen eine pauschale Zustimmung zur Nutzung und Weitergabe persönlicher Daten ein. Wer damit nicht einverstanden ist, muss durch Widerspruch im Einzelfall viel Zeit und Mühe aufwenden. Wir finden aber, die Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzes muss beim Betreiber liegen, nicht beim Nutzer. Ferner fordern wir die Aufnahme des Datenschutzes in die Liste der Verbraucherschutzgesetze im Unterlassungsklagegesetz.
Verbraucher finden Hinweise zum Umgang mit Sozialen Netzwerken unter www.surfer-haben-rechte.de.