Bus und Straßenbahn Bus und Straßenbahn: Schadenersatz nach Sturz wegen Bremsmanöver

Naumburg/dpa. - Das berichtet die Fachzeitschrift«NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» (Heft 24/2011) unter Berufungauf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg. Zwar treffejeden Fahrgast die Pflicht zur sogenannten Eigensicherung. Ihm könnejedoch ein Sturz wegen eines «nicht verkehrstypischen Fahrmanövers»nicht zum Vorwurf gemacht werden (Az.: 2 U 45/11).
Das Gericht gab damit der Klage eines Fahrgastes in einerStraßenbahn statt. Die Klägerin durchquerte nach dem Anfahren derStraßenbahn noch den Wagen, um sich einen Sitzplatz zu suchen.Während dieser Zeit musste der Fahrer plötzlich stark abbremsen, sodass die Frau stürzte. Das Verkehrsunternehmen hielt ihr vor, es seiihre Sache gewesen, sich einen sicheren Halt zu suchen. Daher treffesie an dem Sturz zumindest ein Mitverschulden. Das OLG sah diesanders. Wenn sich der Fahrgast noch auf dem Weg zu seinem Sitzplatzbefinde, könne ihm nicht ohne weiteres vorgehalten werden, er hättesich einen festen Halt suchen müssen.