Bewerber-Check: Firmen durchsuchen das Web nach Daten
Berlin/dpa. - Bei der Jobvergabe durchleuchten Unternehmen Bewerber auch über das Internet. Mehr als ein Viertel - 28 Prozent - sucht bei der Auswahl gezielt im Netz nach Informationen über die Job-Anwärter.
Das ergab eine am Freitag (21. August) veröffentlichte Befragung von 500 Unternehmen im Auftrag des Bundesverbraucherschutzministeriums. Bei 25 Prozent der Firmen kommt es vor, dass ein Bewerber deshalb erst gar nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen oder eingestellt wird. Verbraucherschützer warnen daher davor, allzu leichtfertig Persönliches ins Netz zu stellen.
Vor allem abfällige Bemerkungen über die Arbeit oder das Arbeitsumfeld kommen bei potenziellen Arbeitgebern nicht gut an. 76 Prozent der Firmen gaben an, dies wirke sich negativ auf ihr Bild des Job-Aspiranten aus. Auch Interessen, die deutlich von der Bewerbung abweichen, oder sehr Privates wie beispielsweise Partybilder werten Personalentscheider kritisch. Generell durchsuchen Großunternehmen bei der Personalauswahl eher das Internet als kleine Unternehmen. Dabei nutzen sie auch soziale Netzwerke wie Facebook oder StudiVZ.
Eine Sprecherin des Verbraucherschutzministeriums sagte, viele Verbraucher gingen relativ unvorsichtig mit den eigenen Daten um. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, sagte dem Sender «n-tv»: «Wer Daten ins Internet stellt über sich, der muss damit rechnen, dass andere diese Informationen auch abrufen.» Dies könnten Arbeitgeber sein, aber auch Versicherungsvertreter oder Vermieter. «Das heißt, die Konsequenzen eines negativen Bildes, was man dort bietet, können doch enorm sein.»
Allerdings kann ein Bewerber mit seiner Netz-Darstellung bei Arbeitgebern auch punkten. Für 56 Prozent der Unternehmen in der Dimap-Umfrage wird ein Stellensuchender manchmal gerade durch die zusätzlichen Infos aus dem Internet interessant. Positiv wirken sich auch Hobbys und soziales Engagement aus. Neutral bewerteten es 75 Prozent, wenn im Internet überhaupt nichts über einen Bewerber zu finden ist.
Netznutzer können unter Umständen verlangen, dass Einträge anderer Nutzer über sie selbst gelöscht werden. Das kann auch dann gelten, wenn sie zunächst nichts gegen diese Einträge einzuwenden hatten, sagte Martin Jaschinski, Rechtsanwalt aus Berlin. Vor dem Hintergrund, dass immer mehr Unternehmen im Netz nach Persönlichem über Bewerber suchen, könnten etwa scheinbar harmlose Fotos vom Turnier des Schützenvereins oder Einträge in der Facebook-Gruppe des Vereins problematisch werden.
«Wenn man für die Veröffentlichung eines Fotos seine Einwilligung gegeben hat, und sie irgendwann widerrufen will, kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an», erläuterte der Experte für IT-Recht. Verweigert sich der Veröffentlicher dem Wunsch nach Löschung, und die Sache landet vor Gericht, werde eine Interessensabwägung vorgenommen. Und diese müsse nicht, könne aber durchaus im Sinne des Abgebildeten ausgehen.
Schlechtere Karten hat nach Martin Jaschinskis Worten dagegen, wer zusammen mit vielen Vereinskollegen auf einem Foto zu sehen ist. Denn in diesem Fall greift eine gesetzliche Erlaubnis, so dass im Regelfall sogar eine Veröffentlichung ohne Zustimmung des Betroffenen möglich ist.
Stört sich ein Internetnutzer an schriftlichen Äußerungen über seine Person, ist die Frage, ob sein allgemeines Persönlichkeitsrecht berührt wird. Das wird laut Jaschinski bei Äußerungen, die sich nur um ein Hobby des Nutzers drehen und damit nur seine sogenannte Sozialsphäre betreffen, eher nicht der Fall sein.
«Geht es dagegen um die Privatsphäre, fällt die Interessensabwägung im Regelfall zugunsten dessen aus, über den berichtet wird.» Und gegen Äußerungen, die die Intimsphäre betreffen, kann sich der Nutzer in jedem Fall wehren - ganz egal, ob er sie möglicherweise für lange Zeit toleriert hat.