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Beschallung: Junge Ohren sind gefährdet

06.10.2008, 14:36

Berlin/dpa. - Die Ohren von Jugendlichen sind oft einer doppelten Belastung ausgesetzt - das gilt besonders für Auszubildende in der Bauwirtschaft. In der Freizeit gefährden MP3-Player und Diskotheken-Besuche.

Und im Lehrberuf kann die Arbeit an Handkreissägen und Elektro-Bohrhämmern das Gehör schädigen. Dauerhaften Hörschäden können die Lehrlinge aber entgegenwirken, indem sie an lauten Geräten einen Gehörschutz tragen. «Ab einem Lärmpegel von 80 Dezibel [dB (A)] muss der Arbeitgeber Gehörschutz zur Verfügung stellen», erklärte Jörn Jorczyk von der Berufsgenossenschaft (BG) Bau in Berlin.

Dabei spielt allerdings auch die Dauer der Beschallung eine Rolle: Ist der Arbeitnehmer während seiner Acht-Stunden-Schicht einem durchschnittlichen Lärmpegel von 85 dB (A) und mehr ausgesetzt, muss er einen Hörschutz tragen.

Denn wer ständig bei 85 dB (A) und mehr arbeitet und keinen Hörschutz aufsetzt, kann bereits nach wenigen Jahren einen Hörschaden haben. «Nach fünf Jahren etwa kommen oft die ersten Höreinbußen», erklärte der Experte. Das bemerke der Betroffene häufig aber noch nicht. Nach zehn Jahren sei das Gehör in vielen Fällen schon so geschädigt, dass es bestimmte Laute nicht mehr wahrnehme: Es beginne in der Regel mit den S-Lauten und weite sich dann auf die Vokale aus. Betroffene müssten dann zum Beispiel den Fernseher sehr laut stellen, um überhaupt etwas verstehen zu können, sagte der Experte.

Viele Jugendliche unterschätzten die Gefahren, denen sie bei der Arbeit und in der Freizeit ausgesetzt sind. Der BG Bau zufolge beträgt der Lärm von Handkreissägen, Winkelschleifern und Elektro-Bohrhämmern mehr als 85 dB (A). Beim MP3-Player liege der Wert auf der höchsten Lautstärke-Stufe sogar über 90 dB (A). Beide werden allerdings vom Besuch in der Diskothek übertroffen, dort sind die Besucher oft einer Beschallung von 100 dB (A) und mehr ausgesetzt.

Wer sich nicht sicher ist, ob er bei der Arbeit einen Gehörschutz tragen muss, sollte einen Blick auf die Arbeitsgeräte werfen. Geräte, die die Beschallungsgrenze von 85 dB (A) überschreiten, sind laut Jorczyk mit einem Piktogramm gekennzeichnet: Das blaue Schild zeigt einen Kopf mit Kopfhörer.