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Bei Wohnungskauf Aufteilungsplan abgleichen

03.08.2007, 11:27

Bonn/dpa. - Wohnungskäufer sollten vor Vertragsunterzeichnung die Angaben in der Teilungserklärung genau mit dem Aufteilungsplan vergleichen. Darauf weist der Verbraucherschutzverein Wohnen im Eigentum in Bonn hin.

Die Festlegung des einzelnen Wohnungseigentums muss in beiden Dokumenten übereinstimmen. Fehlen Zuordnungen im Aufteilungsplan oder in der Teilungserklärung oder sind bestimmte Räume oder Sondernutzungsrechte nur im Kaufvertrag aufgeführt, verbleiben diese meist im Gemeinschaftseigentum.

Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung sollten in jedem Fall kritisch geprüft werden. Möglich sei, dass die Gemeinschaftsordnung unausgewogene Regelungen enthält oder Festlegungen, die Interessen des Verwalters oder einzelner Wohnungseigentümer begünstigen, warnt der Verbraucherschutzverein. Zur Orientierung hat er eine Muster-Teilungserklärung erarbeitet. Sie kann kostenlos im Internet heruntergeladen werden unter www.wohnen-im-eigentum.de, Stichwort «Wohnen - Eigentumswohnung».

Informationen für Wohnungskäufer: www.wohnen-im-eigentum.de