Begriffe Begriffe: Unterschiedliche Entscheidungen
Halle (Saale)/MZ. - Einzelurteil: Ein Urteil ist ausschließlich für Kläger und Beklagte verbindlich. Insofern ist ein Urteil stets ein Einzelurteil.
Grundsatzurteil: Ein Sachverhalt, zum Beispiel die Auslegung eines bestimmten Paragrafen, wird erstmals entschieden, die konkreten Umstände sind für eine Interessengruppe gleich, die Entscheidung ist aber nicht verbindlich. Häufig werden andere Gerichte jedoch den formulierten Leitlinien folgen.
Musterprozess: Bei einem gleichgelagerten Problem wird von einer Partei (zum Beispiel Unternehmen, Verband) anstelle vieler Einzelprozesse ein sogenannter Musterprozess auf Zustimmung der Klage geführt. Die Entscheidung des Gerichtes gibt einer Partei Hinweise, wie in einer Vielzahl vergleichbarer oder gleichgelagerter Fälle die Entscheidung voraussichtlich ausfallen wird. Sie gibt gewisse Sicherheit, ob sich weitere Prozesse lohnen.