Bauliche Veränderung: Versicherungsschutz anpassen
Stuttgart/dpa. - Nach baulichen Veränderungen am Haus oder an der Wohnung steht eine Überprüfung der Wohngebäudeversicherung an. Wurde durch die Investition der Wert der Immobilie gesteigert, müsse der Versicherungsschutz entsprechend angepasst werden.
Dies erläutert die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Als bauliche Maßnahme zähle bereits der Austausch von PVC- durch hochwertigen Parkettboden. Hat der Besitzer seine Versicherung nicht über die Änderungen informiert, bleibe er im Schadensfall unter Umständen auf einem Teil der Kosten sitzen. Eine Eindeckung des Daches zum Beispiel sei dagegen eine werterhaltende Maßnahmen und müsse nicht gemeldet werden.