Balkon Balkon: Neue Anstriche sind Sache des Vermieters
BERLIN/DPA. - Nach dem harten Winter sehnen sich viele nach der Frühlingssonne auf dem eigenen Balkon. Doch Frost und Kälte haben so mancher Sommerresidenz arg zugesetzt. Denn häufig siedelten sich nicht nur unerwünschte Moose und Algen an. Der Bodenbelag blättert und Fliesen zeigen Risse. Mancher Heimwerker möchte dann selbst Hand anlegen, um teure Handwerker zu sparen.
"Mieter sollten ihr Vorhaben aber erst einmal überdenken. Denn Anstriche und Reparaturen auf dem Balkon sind Sache des Vermieters", erklärt Ulrich Ropertz, Pressesprecher des Deutschen Mieterbundes in Berlin. Oft gebe es zwischen Mieter und Eigentümer jedoch unterschiedliche Auffassungen darüber, wann eine Renovierung des Balkons notwendig ist. Gegen das Anstreichen eines Balkongitters auf Kosten des Mieters in der gleichen Farbe sei nichts einzuwenden. Ein neues Fliesen oder Reparieren des Balkonbodens sei dagegen ein Eingriff in die Bausubstanz, sagt Ropertz. Diese müsse vom Vermieter genehmigt werden.
Zum Reinigen der Balkone sind Mieter nach Angaben von Ropertz aber sogar verpflichtet. "Moose und Algen siedeln gerne auf Balkonböden, da im Herbst und Winter Feuchtigkeit für ein saures Milieu sorgt und die Fläche lange Zeit nicht betreten wird", erklärt der Gärtner und Buchautor Peter Himmelhuber aus Regensburg. Algen und Moos sollten dort, wo sie eine Rutschgefahr darstellen, entfernt werden. Ein teurer Hochdruckreiniger muss dazu nicht extra angeschafft werden. Baumärkte verleihen solche Geräte.
Von Reinigern, die Moose und Algen vernichten, rät Himmelhuber jedoch ab. Denn solche Reiniger könnten Schadstoffe enthalten, so der Experte.