BAföG und ausgezogen: Befreiung von GEZ-Gebühren
Hannover/dpa. - Studierende müssen keine Rundfunkgebühren zahlen, wenn sie BAföG beziehen und nicht bei den Eltern leben. Als Nachweis sei ein Befreiungsantrag mit einer beglaubigten Kopie des BAföG-Bescheids ausreichend.
Dieser Nachweis werde an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln geschickt, erläutert die Verbraucherzentrale Niedersachsen in Hannover anlässlich des Semesterbeginns an den Hochschulen. Die Experten raten zum Versand per Einschreiben mit Rückschein.
Die Befreiung beginnt den Angaben zufolge frühestens mit dem Monat, der auf die Antragstellung folgt. Rückwirkend könne keine Befreiung geltend gemacht werden. Wer als Student kein BAföG bezieht, ist in der Regel immer gebührenpflichtig, heißt es weiter. Und auch Studierende oder Auszubildende, die noch bei den Eltern leben und deren monatliches Einkommen über dem Sozialhilferegelsatz von 345 Euro liegt, müssen eigene Geräte in ihrem Zimmer bei der GEZ anmelden. Das gelte auch, wenn die Eltern Rundfunkgebühren zahlen.