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Zweite Hand Zweite Hand: Schadstoffarm oder Stinker

12.12.2001, 13:51

Berlin/gms. - Die Einstufung der Fahrzeuge in Schadstoffstufen entscheidet übereine eventuelle Steuerbefreiung oder -ermäßigung und deren Zeitraum.Die Stufe ist im Fahrzeugschein an zwei Ziffern der sechsstelligenSchlüsselnummer unter dem Punkt «zu 1» zu erkennen, so das Magazin.Die fünfte und sechste Stelle der Nummer gebe darüber Aufschluss, obdas Fahrzeug schadstoffarm oder ein so genannter Stinker ist.

So weise etwa die Nummer 31 einen Golf IV mit Baujahr 1997 und1390 Kubikzentimeter Hubraum als Auto aus, das die Euro-3-Normerfüllt. Pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum seien bis zum31. Dezember 2003 nur zehn Mark fällig, was im Jahr eine Kfz-Steuervon 140 Mark ausmache. Ein als schadstoffreich eingestuftes Autobringe es dagegen mit einer 2,5-Liter-Maschine auf 1837 Mark Steuern.