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Zweimal geblitzt, zweimal belangt - Doppel-Sanktion rechtens

04.01.2008, 14:19

Hamm/Düsseldorf/dpa. - Wer im Minutentakt zweimal in eine Radarfalle tappt, kann auch zweimal belangt werden. Handelt es sich wie im konkreten Fall um Temposünden in zwei verschiedenen Geschwindigkeitszonen, ist auch von zwei unabhängigen Verstößen auszugehen.

Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm ist die Örtlichkeit entscheidend, wie die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf am 4. Januar zu dem OLG-Urteil vom 30. August 2007 (Az.: 3 Ss OWi 458/07) mitteilte. Das Verbot der Doppelbestrafung bei zeitlich und örtlich eng zusammenhängenden Taten gilt in diesem Fall nicht.

Der Fahrer war innerhalb einer Autobahn-Anschlussstelle zunächst mit 141 Stundenkilometern bei erlaubtem Tempo 100 geblitzt worden, eine Minute später mit 97 auf einer Tempo-80-Strecke. Nach einem Bußgeldbescheid über 140 Euro für den zweiten Verstoß erhielt er kurze Zeit später noch ein einmonatiges Fahrverbot für die erste Verfehlung aufgebrummt.

Der erstinstanzlich vor dem Amtsgericht Essen gescheiterte Kläger wollte juristisch durchsetzen, dass es sich bei den zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen um nur eine Tat handelt. Er berief sich dabei unter anderem auf ein anderes Urteil, in dem zwei Verstöße innerhalb einer durchgehenden Tempo-100-Zone ohne Anschlussstellen als ein Vergehen gewertet worden waren.

In dem nun bekanntgewordenen Fall unterscheidet sich das Gewicht der beiden Temposünden laut OLG hingegen deutlich. Die zweite Geschwindigkeitsüberschreitung sei «eine neuerliche Fehlleistung des Betroffenen». Zudem falle die großflächige Beschilderung in der Anschlussstelle zusätzlich ins Gewicht, befanden die Richter.