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Weniger Züge: Verfallene Reservierung wird erstattet

17.10.2008, 13:56

Berlin/dpa. - Befindet sich ein reservierter Sitzplatz nicht im Zug, kann sich der Kunde die Reservierungsgebühr erstatten lassen. Wegen zusätzlicher Kontrollen der Radsatzwellen können nicht alle Züge der Baureihen ICE-3 und ICE-T im Einsatz sein.

Das hatte die Deutsche Bahn hatte am Donnerstag (16. Oktober) mitgeteilt. Vorerst werden viele der sonst zweiteiligen ICE nur mit einer Einheit fahren. Hat der Kunde in einem der fehlenden Wagen reserviert, muss er möglicherweise mit einem Stehplatz vorlieb nehmen. Setzt er sich auf einen freien Platz in der ersten Klasse, müsse er dafür den entsprechenden Aufpreis zahlen, sagte Jürgen Kornmann, Sprecher der Deutschen Bahn in Berlin.

Die Gebühr für die nicht genutzte Reservierung werde am Schalter erstattet. Eine Bescheinigung des Schaffners ist dafür nicht notwendig, sagte Kornmann. Am Schalter könnten Bahnkunden außerdem schon vor der Reise erfahren, ob ihr Wagen fehlt. Im Internet ist das dem Bahnsprecher zufolge nicht erkennbar. Keine Sorgen müssten sich Bahnkunden bei jetzt getätigten Reservierungen machen. «Alle Züge stehen im elektronischen Buchungssystem so, wie sie tatsächlich fahren.»

Betroffen von den Einschränkungen sind die Linie 28 (Hamburg - Berlin - München), Linie 50 (Wiesbaden - Frankfurt - Leipzig - Dresden), Linie 87 (Frankfurt - Stuttgart - Zürich) und Linie 91 (Dortmund - Koblenz - Mainz - Frankfurt - Nürnberg - Passau - Wien).