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Warmlaufen-Lassen des Motors ist verboten

26.01.2010, 11:54

München/dpa. - Autofahrer, die beim Eis kratzen schon einmal den Motor laufen lassen, können sich Ärger einhandeln. Den Motor im Stand warmlaufen zu lassen, ist verboten, warnt der ADAC in München.

Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Das Warmlaufen-Lassen belaste die Umwelt durch Abgase, verschleiße den Motor und verbrenne unnötig Kraftstoff.

In Paragraf 30 der Straßenverkehrsordnung heißt es zum Thema Umweltschutz: «Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen...».