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Verkehrssünderkartei Verkehrssünderkartei: Neue Regel für «Punktesammler» in Flensburg

19.02.2002, 12:15

Stuttgart/dpa. - Grundsätzlich galt und gilt: Wer mit 18 Punkten registriert ist,verliert den Führerschein und kann ihn frühestens nach sechs Monatenneu beantragen. Voraussetzung dafür ist der Nachweis eines positivenmedizinisch-psychologischen Gutachtens, in dem die Eignung zumAutofahren bestätigt wird.

In besagten Sonderfällen des Punkte-Erreichens «auf einen Schlag»galt laut ACE bisher, dass die Betroffenen dann so behandelt wurden,als hätten sie erst 9 beziehungsweise 14 Punkte. Die Verkehrssünderwurden dann erst einmal mit Hinweis auf ein Aufbauseminar verwarntoder zur Teilnahme an einem Aufbauseminar mit Hinweis aufverkehrspsychologische Beratung verpflichtet. Zwar bleibt es imPrinzip bei dieser Praxis, jedoch gibt es ab sofort nur eineRückstufung auf 13 bis 17 Punkte. Wer sich bei diesem Kontostand nureinen weiteren Punkt leistet, muss unmittelbar mit einerPflichtnachschulung beziehungsweise mit dem Entzug seinerFahrerlaubnis rechnen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg allein notiert die Punktenach einem rechtskräftigen Abschluss eines Bußgeld- oderStrafverfahrens. Nach dem aktuellen Punktestand in derVerkehrssünderkartei kann sich jeder selbst erkundigen - über dieEintragung wird niemand gesondert informiert. Wenn man wissen will,wie viel Punkte man auf dem «Kerbholz» hat, erfolgt unter Tel.:0461/31 60 eine detaillierte Ansage, auf welchem Weg diePunkte-Information eingeholt werden kann. Der ACE betont, dass dieFlensburger Verkehrssünderkartei seit geraumer Zeit kostenlos überdas persönliche Sündenregister informiert.