Verkehrssünder-Kartei Verkehrssünder-Kartei: Neues Punktesystem ab Mai 2014

Berlin/dpa - Damit wird die Flensburger Verkehrssünderdatei nach mehr als 50 Jahren grundlegend umgebaut. Anstelle der jetzigen Skala von 1 bis 7 Punkten gibt es künftig je nach Schwere des Vergehens 1, 2 oder 3 Punkte. Der Führerschein wird bei 8 statt bisher 18 Punkten entzogen.
Bestehen bleibt eine Möglichkeit, über den freiwilligen Besuch von Schulungen einen Punkt innerhalb von fünf Jahren abzubauen, wenn man maximal fünf Punkte hat. Gespeicherte Punkte sollen jeweils separat verjähren. Eine Punkte-Amnestie gibt es nicht.
Auf den Kompromiss hatte sich der Vermittlungsausschuss erst Ende Juni verständigt, nachdem die rot-grün dominierte Länderkammer das vom Bundestag beschlossene Gesetz gestoppt hatte. Mit dem Konzept soll das Punktesystem laut Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) einfacher, durchschaubarer und gerechter werden. Der Bundestag hatte die Änderungen kurz vor dem Bundesrat gebilligt.
Welche Verstöße zählen?
In die Datei aufgenommen werden sollen künftig überwiegend nur noch Verstöße, die sicherheitsgefährdend sind. Dies hat auch Folgen für einen Teil der in Flensburg gespeicherten 47 Millionen Punkte. Gelöscht werden sollen Punkte für leichtere Ordnungswidrigkeiten, etwa das Fahren in einer Umweltzone ohne Plakette, für das es bislang einen Punkt gibt.
Im Gegenzug drohen teils höhere Geldbußen. Zudem werden auch bestimmte nicht-sicherheitsrelevante Verstöße mit je einem Punkt in den Katalog aufgenommen, etwa Fahrerflucht nach Unfällen sowie das Zuparken von Feuerwehr- oder Rettungsausfahrten.
Umrechnung der Punkte
Die übrigen Punkte werden nach dem neuen System umgerechnet. So werden gefährliche Überholmanöver künftig mit einem Punkt statt mit zwei Punkten bewertet. Wer innerorts 31 bis 40 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt, bekommt zwei statt drei Punkte. Bei einem Alkohol- Vollrausch am Steuer werden drei statt der bisherigen sieben Punkte fällig.
Bestehende Punkte werden bei der Überführung vom alten ins neue System wie folgt umgerechnet:
Verjährung von Punkten
Punkte verjähren künftig jeweils getrennt, und zwar je nach Schwere nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren. Bisher verhindert jeder neue Verstoß, dass die erfassten Punkte insgesamt verschwinden.
Fahreignungsseminare
Neu konzipiert werden die Fahreignungsseminare, die ab 6 Punkten im neuen System verpflichtend angeordnet werden. Sie sollen pädagogische und psychologische Elemente kombinieren. Auf Drängen des Bundesrats werden sie inhaltlich gestrafft. Dadurch sollen sie nicht wie erwartet bis zu 600 Euro teuer sein, nachdem bisher etwa 200 Euro fällig sind. Die Seminare sollen nach fünf Jahren überprüft werden. (dmn, dpa)
Noch ist bei den Punkten alles beim Alten. Vor allem Geschwindigkeitsübertretungen bringen vielen Autofahrern Punkte ein. Lesen Sie hier, was Sie tun können, wenn Sie geblitzt wurden.
Eines wird sich auch mit einem neuen Punktesystem in Flensburg nicht ändern: die dummen Ausreden der Autofahrer.
