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Verjährung Verwarngeld Verjährung Verwarngeld: Geblitzt - müssen Autofahrer immer zahlen?

21.04.2016, 10:13
Müssen Temposünder immer mit einem Bußgeldbescheid rechnen?
Müssen Temposünder immer mit einem Bußgeldbescheid rechnen? dpa Lizenz

Mit einem sogenannten Blitz-Marathon will die Polizei am Donnerstag (21. April) erneut gegen Raser in Deutschland vorgehen. Dennoch soll von 6 bis 22 Uhr wieder in mehr als 20 europäischen Staaten geblitzt werden.  Bei der Aktion 2015 hatte die Polizei in Deutschland mehr als 91.000 Raser erwischt.

Für Autofahrer heißt das: Ein kurzes grelles Licht, der Schreck, danach der Blick auf den Tacho – und die Erkenntnis: Man ist von einem Blitzer erwischt worden. Der entsprechende Bescheid kommt oft erst Wochen später. Was Autofahrer dazu wissen sollten:

Muss ich auf den Bescheid reagieren?

Bescheide mit einem Verwarngeld (unter 60 Euro) seien ein Angebot der Behörde zur Verfahrensverkürzung, sagt Frank Häcker, Verkehrsrechtsexperte aus Aschaffenburg. „Darauf muss man nicht antworten, wenn man damit nicht einverstanden ist, selbst wenn auf dem Dokument eine Frist von einer Woche steht.“

Allerdings kommt beim Ignorieren des Briefes sehr wahrscheinlich irgendwann ein Bußgeldbescheid, der neben dem Verwarngeld noch eine Verfahrensgebühr von mindestens 25 Euro draufschlägt. Gegen diesen Bescheid kann man dann binnen zwei Wochen per Fax oder Brief Einspruch einlegen.

Wann verjährt ein Blitzer-Vergehen?

Die Verjährungszeit von Blitzer-Vergehen beträgt drei Monate. „So lange hat die Polizei Zeit, um den Fahrer zu ermitteln“, sagt Häcker, der in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beim Deutschen Anwaltverein (DAV) tätig ist. Dafür sei der Eintrag in der Akte maßgeblich und nicht der Zeitpunkt, an dem die Benachrichtigung an den Fahrer geschickt wurde. „Wenn man nur Halter war und nicht gefahren ist, muss die Polizei im Zweifel den Fahrer ermitteln.“

Kann ich das Messergebnis anfechten?

Manchmal entscheiden nur wenige km/h darüber, ob es ein Fahrverbot gibt oder nicht. Bei standardisierten Verfahren wie Starenkästen oder Laserpistolen sind Karenzen von drei bis fünf Prozent schon eingerechnet.

Bei nicht standardisierten Verfahren, zu denen zum Beispiel Videoaufnahmen hinterherfahrender Polizeifahrzeuge zählen, hängt die Karenz von verschiedenen Faktoren ab, erläutert der Experte. Wie groß war der Abstand zwischen den Autos? Wann wurde der Tacho der Polizeiwagen zuletzt geeicht? Die Karenz beträgt in diesen Fällen bis zu 20 Prozent.

„Allgemein kann man mit der Überprüfung der angewandten Verfahren die Karenz manchmal noch so weit drücken, dass der Fahrer um mögliche Punkte oder Fahrverbote herumkommt.“ Das lohnt sich aber in der Regel nur, wenn um sehr geringe Temponuancen geht.

Geblitzt und trotzdem kommt kein Bescheid?

Mitunter ist man geblitzt worden, doch es kommt kein Bescheid. Dann hat man unter Umständen von der sogenannten Opportunitätstoleranz profitiert, erklärt Häcker. Die beschreibt eine Grenze, ab welcher Geschwindigkeitsverstöße verfolgt werden. Ob es so eine Toleranz gibt und wie hoch diese ausfällt, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Sie liegt in Berlin und Niedersachsen bei 5 km/h, in Baden-Württemberg bei 6 km/h, in Sachsen-Anhalt sogar bei maximal 10 km/h, gibt er einige Beispiele. Zu schnelles Fahren in der 30er-Zone wird etwa in Berlin in der Regel erst ab 36 km/h verfolgt. Mitunter sind Blitzer bereits so eingestellt, dass sie erst über der Toleranzgrenze auslösen. „Ansonsten wird in der Behörde ausgesiebt.“ (dpa/rk)

Hier gibt es noch mehr Tipps für Temposünder.