Verbraucher Verbraucher: Mehr Rechte für Käufer von Gebrauchtwagen
Karlsruhe/dpa. - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schutz vonGebrauchtwagenkäufern vor einem Verlust von Garantieansprüchengestärkt. In einem Urteil vom Mittwoch erklärte das KarlsruherGericht eine Vertragsklausel für unwirksam, nach der einGarantieanspruch für Mängel an dem Fahrzeug entfallen sollte, wennder Käufer bestimmte Inspektionsintervalle nicht einhält. Eine solcheBestimmung benachteiligt den Käufer laut BGH unangemessen, weil ernach deren Wortlaut auch dann leer ausgehen soll, wenn der Mangelnichts mit der versäumten Wartung zu tun hat. (Az: VIII ZR 251/06 vom17. Oktober 2007)
Im konkreten Fall ging es um einen viereinhalb Jahre altenGeländewagen, der beim Verkauf im Juni 2003 rund 71 000 Kilometergelaufen war. Als acht Monate später ein Schaden an der Kurbelwelleauftrat, zeigte der Tacho fast 87 000 Kilometer. Die im Vertrag nach15 000 Kilometern vorgesehene Inspektion hätte damit schon genau 827Kilometer früher vorgenommen werden müssen. Ob dies jedoch zu demKurbelwellenschaden geführt hatte, blieb ungeklärt. Das Unternehmen,mit dem der Käufer die Reparaturkostenversicherung abgeschlossenhatte, wollte nicht zahlen, weil Garantieleistungen laut Vertrag vonder Einhaltung der Inspektionsintervalle abhingen.
Der BGH dagegen erklärte den Garantieausschluss für komplettunwirksam, wie schon zuvor das Landgericht im bayerischen Ansbach.Die Versicherung hatte geltend gemacht, es drohten zahlreichegerichtliche Auseinandersetzungen über die Frage, ob der versäumteWartungstermin die Ursache für den Mangel sei. Ein Einwand, der denBGH nicht überzeugte: Der Versicherung sei es nicht verwehrt, demKunden die Beweislast dafür aufzuerlegen, dass die zu späte Wartungnichts mit dem Schaden zu tun habe.
Verbraucher haben beim Kauf eines Gebrauchtwagens vom Autohändlerauch ohne vertragliche Garantie einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch. Der Händler haftet für Fehler mindestens einJahr lang, eine Bestimmung, die nicht durch Vertrag ausgeschlossenwerden kann. Vertragliche Gebrauchtwagengarantien bieten den Kundenaber unter Umständen eine zusätzliche Absicherung und eineerleichterte Durchsetzbarkeit.