Väter aufgepasst! Väter aufgepasst!: Wie gefährlich ist betrunken Radfahren?

Liegt die Promille-Grenze für Radfahrer zu hoch? Die Unfall-Statistik spricht eine deutliche Sprache: An Unfällen mit Personenschaden innerhalb von Ortschaften waren 2013 laut Statistischem Bundesamt 9.328 alkoholisierte Verkehrsteilnehmer beteiligt. 4.523 Menschen waren mit dem Pkw unterwegs, 3.054 mit dem Fahrrad.
Erst bei 1,6 Promille ist Schluss
Nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB) wird bestraft, wer im Verkehr „ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.“ Für Pkw-Fahrer gilt dafür eine Grenze von 0,5 Promille beziehungsweise 1,1 Promille für die absolute Fahruntüchtigkeit.
Radfahrer dürfen deutlich mehr „tanken". Sofern sie unfallfrei fahren begehen sie selbst unter dem Einfluss von 1,5 Promille keine Ordnungswidrigkeit und dürfen nach einer Kontrolle weiterfahren. Erst ab 1,6 Promille ist für sie Schluss – dann gelten sie als absolut fahruntüchtig und haben eine Straftat begangen, für die strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Beeinträchtigung schon ab einem Bier
Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht (DVW) und Bundesminister a.D.: „Mit 1,6 Promille im Blut dürften viele Fahrradfahrer schon Probleme damit haben, ihr Fahrradschloss überhaupt zu öffnen. Auch bei deutlich weniger Promille können schwerwiegende, alkoholbedingte Fahrfehler auftreten. Die Deutsche Verkehrswacht macht sich deshalb für eine Regelung stark, die weniger nonchalant mit dem Gefährdungspotenzial volltrunkener Radfahrer umgeht."
Grundsätzlich gilt bei Alkoholeinfluss, dass ab 0,3 Promille – entspricht einem großen Bier – Entfernung und Geschwindigkeit eines herannahenden PKW nicht mehr richtig eingeschätzt werden können, ab 0,5 Promille die Sehleistung abnimmt, ab 0,8 Promille sich die Reaktionszeit um bis zu 50 Prozent verlängern kann. Ab 1,1 Promille nimmt die Risikobereitschaft zu und ab 1 Promille setzt der Kontrollverlust über das eigene Trinkverhalten ein.
Radfahrverbot und Führerschein weg
Fahrradfahrer, die mindestens 1,6 Promille im Blut haben, oder Alkohol getrunken haben und durch Ausfallerscheinungen auffallen (Unfälle, Schlangelinien fahren) können vor Gericht angeklagt werden. Bei Radfahrern mit 1,6 Promille oder mehr wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) fällig. Je nach Ergebnis wird dann sogar die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge eingezogen und es wird ein Radfahrverbot erteilt..
DVW fordert 1,1 Promille als Grenzwert
Die DVW fordert, den bestehenden Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit für Radfahrer auf 1,1 Promille herabzusetzen und sie dadurch den Kraftfahrzeugführern gleichzustellen. „Zusätzlich setzt sich die DVW für eine vorgeschaltete Warnschwelle ein", wie Bodewig erläutert: „Wir sind dafür, den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit einzuführen. Die Blutalkoholgrenze hierfür muss auf Basis medizinischer Untersuchungen festgelegt werden." (mit Material von dpp-AutoReporter)
Sehen Sie in unserer Bilderstrecke, was Radlern blüht, die sich nicht an die Regeln halten.

