Urlaub Urlaub: «D»-Schild bei vielen Auslandsfahrten wichtig
Stuttgart/dpa. - Bisher war es für Fahrten ins gesamte Nicht-EU-Ausland Pflicht, das Fahrzeug mit einem «internationalen Unterscheidungszeichen» zu versehen, eben dem «D»-Schild. Wer die Vorschrift missachtete, musste ein Bußgeld in Kauf nehmen. Doch auch nach der Anerkennung kann es laut dem ACE zu Missverständnissen bei örtlichen Ordnungshütern kommen, die dann unter Umständen ein Bußgeld verhängen. Die Abkommen und Richtlinien zwischen der EU und den Nicht-EU-Ländern sind nach Angaben des ACE oftmals nicht transparent publiziert und mögliche Änderungen nicht vorauszusehen.
Seit drei Jahren sind die EU-Autokennzeichen in Deutschland eingeführt. Das weiße D auf blauem Untergrund mit gelben Sternen am linken Rand des Kennzeichens hat die bis dahin gebräuchlichen ovalen «D»-Aufkleber für das Fahren in EU-Staaten entbehrlich gemacht. Wer noch ein altes amtliches Kennzeichen besitzt, muss bei Auslandsreisen auf jeden Fall den «D»-Kleber anbringen. Der offiziell anerkannte Aufkleber ist genormt und muss dem Maß 11,5 mal 17,5 Zentimeter entsprechen, so der ACE.