Tierische Radtipps Tierische Radtipps: Dürfen Radfahrer Hunde an der Leine führen?

Wer gern mit dem Fahrrad unterwegs ist und einen Hund hat, möchte früher oder später beides verbinden. Doch das Gassi-Radeln bedarf einiger Übung und einer guten Vorbereitung. Denn grundsätzlich dürfen laut Paragraph 28 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nur Hunde vom Fahrrad aus geführt werden. Heißt: Pferde, Kühe oder Katzen sind verboten. Zudem gilt es nur für Hunde, die den Verkehr nicht gefährden. Der Radfahrer muss in der Lage sein, ausreichend auf den Hund einzuwirken.
Der Hund muss die Rad-Geräusche kennen
Wie der Mensch benötigen auch Hunde Übung, um gerade bei längeren Touren mitzuhalten. Neben dem absoluten Gehorsam ist es wichtig, dass der Hund das Fahrrad und seine Geräusche kennt. Wenn die Fahrt durch städtische Bereiche führt, muss der Hund außerdem an den Straßenverkehr gewöhnt sein. Hinzu kommen die erschwerten Bedingungen auf hartem Untergrund, die Hunden zu schaffen machen.
Vielbefahrene Straßen stellen einen Stressfaktor für Mensch und Tier dar. Wer kann, meidet diese Stellen. Am sichersten läuft der Hund rechts neben dem Fahrrad, wo er am besten geschützt ist. Kommt es dennoch zu einer unübersichtlichen Situation, ist es besser abzusteigen und kurz zu Fuß zu gehen.
Die optimale Lösung fürs Gassi-Radeln
Spezielle Leinen für Fahrradfahrer dämpfen ein abruptes Ziehen des Hundes oder lösen bei zu starker Belastung die Verbindung, beispielsweise durch einen Klettverschluss. Dadurch verhindern sie einen Sturz des Fahrers. Spezielle Gestänge sorgen zudem für einen ausreichenden Abstand zum Fahrrad.
„Entweder eine Fahrradleine oder ein Gestänge gehören zu einer optimalen Ausstattung für Fahrradfahrer mit Hunde. Denn wer die Leine um den Lenker oder das Handgelenk bindet, verliert bei einem plötzlichen Ziehen oder Ausbrechen des Hundes schnell die Kontrolle. Ein Sturz ist dann vorprogrammiert“, warnt Prof. Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht (DVW) und Bundesminister a.D. Für längere Touren gibt es spezielle Fahrradkörbe oder Hunde-Anhänger.
Wer bei Dunkelheit draußen unterwegs ist, sollte nicht nur sein Fahrrad und sich selbst erkennbar machen, sondern auch den Hund und die Leine mit retroreflektierenden Elementen versehen.
Ab ins Körbchen!
Wichtig: Nicht jeder Hund ist groß und schnell genug, um mit dem Fahrrad-Tempo mithalten zu können. Doch auch die kleineren Tiere können mitgenommen werden. Zum Beispiel in einem Fahrradanhänger. „Radfahrer dürfen Haustiere in einem Fahrradhänger mitnehmen, so lange es mit dem Tierschutz vereinbar ist“, so Stephanie Krone, Pressesprecherin des Radler-Clubs ADFC.
Und es gibt eine dritte Möglichkeit: Muschi, Bello und Co. können auch im Fahrradkörbchen Platz nehmen. „Dabei aber bitte auf das Gewicht des Tieres achten. Die Faustregel für den Lenkerkorb ist maximal 5 Kilo“, erklärt die ADFC-Sprecherin.
Wer fällt, ist selber Schuld
Wichtig: Wenn ein Fahrradfahrer sich vor einem angeleinten, bellenden Hund erschreckt und stürzt, hat er keinen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Halter des Hundes. Das Landgericht Coburg urteilte (LG Coburg, 32 S 47/13), dass die Tierhalterhaftung nicht greife, wenn die Verletzungen durch eine „ungewöhnliche Schreckreaktion“ verursacht wurden und sich eine „spezifische Tiergefahr“ nicht verwirklicht habe. Bellen und ein einmaliges Hochstellen der Vorderbeine durch den Hund rechtfertigten nicht die heftige Reaktion des Fahrradfahrers. (mit Material von Ampnet und dpp/rk)
