Streit im Verkehr Streit im Verkehr: Dürfen Fußgänger einen Parkplatz freihalten?

Aussteigen und in die Lücke stellen geht nicht - Fußgänger dürfen laut geltendem Verkehrsrecht einen Parkplatz nicht auf diese Weise blockieren. „Das wäre eine Nötigung durch den Fußgänger, denn er zwingt einem Autofahrer eine Verhaltensänderung auf“, sagte ADAC-Verkehrsrechtler Markus Schäpe. Auch wenn sich die meisten Fälle im Alltag von selbst erledigten, könnte ein Richter den Fußgänger zu einer Geldstrafe verurteilen, hinzu kämen Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei, sagte Schäpe.
Wann nötigt der Autofahrer den Fußgänger?
Erzwingt ein Autofahrer dagegen die Einfahrt, obwohl ein Fußgänger in der Lücke steht, kann ihm dies laut ADAC nur als Nötigung ausgelegt werden, wenn er dabei in erheblich gefährdender Weise vorgeht. In diesem Sinne entschied etwa das Oberlandesgericht Naumburg (Az.: 2 Ss 54/97). Eine erhebliche Gefährdung liegt demnach nicht vor, wenn der Autofahrer mehrfach anhält, um dem Fußgänger Zeit zum Verlassen der Parklücke zu lassen.
Dürfen Gegenstände in die Lücke gestellt werden?
Auch mit Stühlen oder anderen Gegenständen dürfen Lücken nicht freigehalten werden, wie dies etwa bei Umzügen oft gemacht wird. „Wer auf diese Weise ein Hindernis im Verkehr bereitet oder die Straße unzulässig nutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit“, fügte der ADAC-Rechtsexperte hinzu.
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