Straßenverkehr Straßenverkehr: Polizei darf «Fixie»-Fahrräder einkassieren

München/dpa. - Mit einem Bußgeld von bis zu 90 Euro, Punkten in Flensburgund der Beschlagnahmung ihres Drahtesels müssen Radler rechnen, diedie Polizei auf öffentlichen Straßen auf einem «Fixie» erwischt.Darauf weist der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) in Münchenhin. «Fixies» sind Sportfahrräder haben eine starre Hinterradnabeohne Freilauf und nur einen Gang. Sie verfügen außerdem weder überLicht noch Bremsen - das Tempo lässt sich allein über dieTrittfrequenz verringern.
In einem Verfahren hatte das Berliner Verwaltungsgerichtbestätigt, dass die Polizei die nicht verkehrssicheren «Fixies» beiregelwidriger Nutzung im Straßenverkehr einkassieren und versteigerndarf (Az.: 1 K 927.09). Der Eigentümer bekommt dann lediglich denVerkaufserlös abzüglich der Verwaltungskosten zurück.
Fixie-Räder sind laut dem KS ursprünglich für den Bahnradsportentwickelt worden. Nach New Yorker Vorbild werden sie inzwischenauch in Deutschland häufig von Fahrradkurieren genutzt. Allerdingsillegal, denn die Zweiräder entsprechen nicht den Vorschriften derStraßenverkehrszulassungsordnung (StVZO): Neben Licht und Bremsenfehlen ihnen noch weitere sicherheitsrelavante Ausstattungsteile wieReflektoren und eine Klingel.