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Straßenschilder Straßenschilder: Bald mehr touristische Infos an Autobahn

30.07.2002, 10:16
Touristischer Hinweis an der Autobahn
Touristischer Hinweis an der Autobahn Stadt Heidelberg

Bergisch-Gladbach/dpa. - Während im benachbarten Ausland, vor allem in Frankreich undÖsterreich, oftmals im Kilometerabstand für touristische Abstechervon der Autobahn geworben wird, sind die zwei mal drei Meter großenSchilder mit braunem Grundton und weißer Schrift in Deutschland nochrelativ selten. Dabei ist diese Form der Reisereklame laut dem ADACin München sogar eine deutsche Erfindung. Die ersten derartigenSchilder sind demnach Mitte der sechziger Jahre auf Betreiben desAutomobilclubs aufgestellt worden.

Der Grund für die vergleichsweise lückenhafte Beschilderung liegtlaut der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) in Bergisch-Gladbachin den zwar schon viele Jahre alten, aber noch immer vorläufigen«Richtlinien für Touristische Hinweistafeln» (RTH). Darin, soBAST-Experte Rüdiger Hotop, werde empfohlen, von diesen Schildern«nur sparsam Gebrauch zu machen» - was die Behörden bislang zu einemMindestabstand von 20 Kilometern zwischen zwei Schildern veranlassthabe. Schließlich hätten die Tafeln für die Verkehrssicherheit keinebedeutsame Funktion und seien letztlich nichts anderes als Werbungfür die jeweilige Region, interpretiert Hotop die alte Richtlinie.

Tourismusverbände, Regionalpolitiker und Verkehrsvereine lehnenseit Jahren die RTH ab, weil sie die Autofahrer zu einem Abstecheranimieren wollen. So fordert der FDP-Bundestagsabgeordnete undTourismusexperte Ernst Burgbacher aus dem Wahlkreis Rottweil/Tuttlingen immer wieder, aus Transitreisenden Deutschland-Urlauber zumachen.

Mittlerweile scheinen diese Forderungen auf offene Ohren gestoßenzu sein. Nach Angaben von BAST-Experte Hotop werden die Richtlinienfür die Hinweisschilder jetzt tatsächlich geändert, und dervorgeschriebene Mindestabstand von 20 auf 10 Kilometer gesenkt.

Dennoch werden die braunen Schilder auch künftig nicht wie Pilzeaus dem Boden schießen. Denn der Verwaltungsweg muss weiterhineingehalten werden: So dürfen die Hinweistafeln nur dann aufgestelltwerden, wenn es dazu eine offizielle verkehrsrechtliche Anordnunggibt. Diese müssen die Interessenverbände laut Hotop zunächst bei denVerkehrsbehörden beantragen, zumeist beim Regierungspräsidenten.Erst wenn von dort grünes Licht kommt, dürfen Sehenswürdigkeitenentlang der Autobahn beworben werden. Die Kosten dafür trägt nachHotops Angaben nicht der Steuerzahler, sondern der Antragsteller -also der Verkehrsverein oder ein Tourismusverband.

Laut dem ADAC darf die Beschilderung allerdings nicht zu einerAblenkung der Autofahrer führen. Der bisherige«Sichtbarkeitsgrundsatz», wonach die Sehenswürdigkeit vom Straßenrandaus tatsächlich auch zu sehen sein müsse, könne zwar nach Angaben vonADAC-Verkehrsexperte Norbert Klassen aufgeweicht werden, und auch derfestgelegte Abstand von etwa 1000 Metern zur nächsten Ausfahrt seinicht unbedingt nötig. Doch dürfe nicht wahllos auf jedes Zielhingewiesen werden. Die Sehenswürdigkeiten sollten wirklich«sehenswert» und etwa auch in Reiseführern verzeichnet sein.

Während sich Durchreisende künftig also auf mehr touristischeHinweise freuen können, müssen sie von einem anderen Schild langsamAbschied nehmen: Die Hinweise auf die Verkehrsfunkfrequenzen werdenderzeit entfernt. Bislang war dieses «Zeichen 368» vonöffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanstalten direkt nachjeder Autobahn-Auffahrt montiert worden.