Sicherheit Sicherheit: Rad fahren ohne Licht bedeutet Haftung bei Unfällen
Berlin/dpa. - Verhandelt wurde den Angaben zufolge der Fall einer Frau, die inder Dämmerung mit ihrem Wagen zwei Radrennfahrern ausgewichen war. Bei dem Ausweichmanöver kam es zu einem Zusammenstoß mit einem anderen Auto auf der Gegenfahrbahn - die Frau wurde verletzt, ihre Mutter auf dem Beifahrersitz getötet. Die Frau verlangte von den Radfahrern Schadensersatz, da sie wegen deren fehlender Beleuchtung zu dem ruckartigen Ausweichmanövern gezwungen worden sei.
Das Gericht gab der Frau recht, so der DAV. Zwar hatten dieRadfahrer behauptet, dass sie Batterielampen an ihren Jackenbefestigt hatten. Dies wurde vor Gericht zum einen bezweifelt,außerdem würden derart befestigte Batterielampen ohnehin nicht dengesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Die Beleuchtung müsse vielmehr laut der Straßenverkehrsordnungfest am Fahrrad angebracht sein. Die Richter sahen den größten Teilder Unfallschuld bei den Radfahrern. Der Frau wurden 40 ProzentMitverschulden angerechnet - dies gehe aus der allgemeinenBetriebsgefahr eines Personenwagen hervor.