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Neue Regelung Rettungsgasse: Neue Regelung zur Bildung

03.01.2017, 11:15
Bei der Bildung einer Rettungsgasse gelten neue Regeln.
Bei der Bildung einer Rettungsgasse gelten neue Regeln. dpa

Auf Autobahnen sowie außerorts auf Straßen mit mindestens zwei Streifen pro Richtung gilt künftig: Sobald Autos mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder es Stillstand gibt, müssen sie eine Rettungsgasse zwischen der äußersten linken Spur und der unmittelbar rechts daneben bilden.

Bei drei oder vier Spuren fahren also die Autos auf dem linken Streifen nach links und alle anderen nach rechts. Bisher sollte etwa bei vier Spuren die Gasse in der Mitte gebildet werden. „Die Unterscheidung nach Anzahl der Fahrstreifen wird damit endlich aufgegeben“, sagt Sven Rademacher vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR). „Diese Regelung schafft Klarheit und wird die Akzeptanz der Verkehrsteilnehmer erhöhen.“ (dpa)