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Rad, E-Bike, Tretroller Regeln für die Mitnahme in Bus und Bahn

Als Pendler, auf Reisen: Rad oder Roller dabei zu haben ist praktisch, oft günstig oder sogar gratis. Erlaubt ist es aber nicht überall. Leitfaden durch ein Regel-Wirrwarr.

Von Stefan Weißenborn, dpa Aktualisiert: 17.02.2023, 09:59
Bitte einsteigen: Bei der Radmitnahme in der Bahn plant man für etwaige Umstiege besser mehr Zeit ein.
Bitte einsteigen: Bei der Radmitnahme in der Bahn plant man für etwaige Umstiege besser mehr Zeit ein. Bernd Diekjobst/dpa-tmn

Berlin - Mit dem Klapprad oder dem E-Tretroller zur Bahnstation im Speckgürtel, Umsteigen in den Regio und ab Zielbahnhof die letzten Kilometer zum Büro: Wer im Verkehrsmittelmix zur Arbeit kommt, schont gegenüber dem Pendeln mit dem Auto mitunter Nerven. Plus: Die Parkplatzsuche entfällt, und oft spart man Zeit.

Auch Radtouristen nutzen gern die Bahn. Doch welches Ticket man lösen muss, ob man eine Reservierung braucht oder ob man mit Zweirad überhaupt an Bord von Bus und Bahn darf, ist nicht pauschal zu beantworten. Die wichtigsten Regeln, Tipps und Preise im Überblick:

Das gilt für die Fahrradmitnahme im Fernverkehr der Deutschen Bahn (DB):

Wer mit dem Fahrrad reisen möchte, plant besser früh. Die Fahrradstellplätze in den Zügen sind begrenzt. Auf „bahn.de“ oder in der App DB Navigator lassen sich Verbindungen mit möglicher Fahrradmitnahme anzeigen. Tipp: Mehr Zeit fürs Umsteigen einplanen.

Eine Reservierung ist im Fahrrad-Ticketpreis von 9 Euro je Verbindung enthalten. Diese entfällt allerdings, etwa wenn Reisende ihre Pläne ändern und einen späteren Zug nehmen. Für diesen ist dann eine neue Reservierung für 4,50 Euro nötig. Die Fahrradkarte selbst gilt auch im Nahverkehr (RE, RB und S-Bahnen). Doch gibt es hier grundsätzlich keine Reservierungen für Fahrräder.

Auch Bahnkonkurrent Flixtrain ermöglicht die Fahrradmitnahme, allerdings bislang nur auf den Strecken Köln - Berlin und Hamburg - Stuttgart. Das Angebot soll aber ausgebaut werden. Ein Fahrradplatz kostet hier ebenfalls 9 Euro je Verbindung. Früh buchen empfiehlt sich ebenso.

Das gilt im Bahn-Regionalverkehr:

Der größte Unterschied zum Fernverkehr: Man kann nicht reservieren, die Fahrradmitnahme kann nicht garantiert werden. Mit der Extra-„Fahrradtageskarte des Deutschlandtarifs“ für 6 Euro können Fahrgäste je nach Kapazität spontan in die Regionalbahn steigen und verbundübergreifend mit dem Rad durch die ganze Republik reisen.

Das Ticket berechtigt bundesweit bis 3 Uhr des Folgetages zur Fahrradmitnahme für beliebig viele Fahrten in allen Zügen des Nahverkehrs (IRE, RE, RB und S-Bahn). Kinder unter sechs Jahren können das Bike kostenfrei mit an Bord nehmen.

Fahrradkarten lassen sich auch innerhalb der regionalen Verkehrsverbünde buchen. Der Vorteil: Vielerorts dürfen Räder mit einem Verbundticket auch im Bus oder in der Tram mit. Die einzelnen Bestimmungen und Preise variieren jedoch nach Region und Tageszeit. Einen Überblick sowie Links zu den einzelnen Verbünden bietet die Deutsche Bahn online.

Das gilt für die Mitnahme in Bussen:

Im Fernverkehr mischt Flixbus mit. „In den meisten unserer Flixbusse kannst Du Dein Fahrrad mitnehmen“, so das Unternehmen.

Fügt man im Buchungsvorgang ein Fahrrad hinzu, werden nur Fahrten angezeigt, die für Radler mit Bike Plätze frei haben. Kosten: 9 Euro. Allerdings ist die Fahrradmitnahme nur von März bis Oktober möglich. Die Bikes werden an Fahrradträgern am Heck untergebracht oder fahren in Fahrradhüllen im Gepäckraum mit.

Im öffentlichen Regionalverkehr ist die Mitnahme in Bussen wie erwähnt prinzipiell auch erlaubt, doch wird sie in den Verbünden unterschiedlich gehandhabt - etwa mit Sperrzeiten zur Rushhour. Hier sollte man sich lokal informieren.

Welche Fahrradtypen sind erlaubt, welche nicht?

Die Deutsche Bahn schließt den Transport von Lastenrädern aus. Andere, mitunter ebenfalls sperrige Bikes dürfen aber an Bord, falls genügend Platz vorhanden ist, zum Beispiel Tandems oder Liegeräder.

Auch Räder mit elektronischer Trittunterstützung (Pedelecs) dürfen mit. Die Akkus müssen dabei am Rad bleiben. Ob mit oder ohne Motor: Die Bikes müssen in die Fahrradvorrichtungen an Bord passen. Die Reifen dürfen maximal 60 Millimeter breit sein.

In den regionalen Verkehrsverbünden sind die Regeln wiederum unterschiedlich. Christian van de Sand von der Stiftung Warentest rät deshalb: „Soll ein spezielles Fahrrad transportiert werden, liest man am besten vorher die jeweiligen Beförderungsbedingungen.“

Grundsätzlich ausgeschlossen ist aber die Mitnahme von S-Pedelecs, die bis 45 km/h unterstützen. Sie gelten rechtlich anders als Pedelecs nicht als Fahrrad, sondern als Kraftfahrzeug.

Und Klappräder?

Falträder werden in aller Regel als Gepäckstück betrachtet. Voraussetzung ist meist, dass sie zusammengeklappt transportiert werden, die Räder nicht größer als 16 Zoll sind und sie in die Gepäckablage oder unter beziehungsweise zwischen die Sitze passen.

Ein Zusatzticket ist meist nicht notwendig. So eignen sich Klappräder auch für die Rushhour, in der normale Fahrräder in U- und S-Bahnen oft nicht mitgenommen werden dürfen, sagt Thomas Geisler vom Pressedienst Fahrrad (pd-f).

In Flixbussen muss ein Faltrad als Sondergepäck (3,99 bis 18 Euro) gebucht werden. Bei Flixtrain muss ein Fahrradticket gekauft werden, wenn das Faltrad die angegebenen Maße für Gepäck überschreitet - und das ist bei den gängigen Modellen der Fall.

Das gilt für die Mitnahme von E-Tretrollern:

In den Fernzügen der Bahn dürfen E-Scooter als Handgepäck kostenfrei mit, wenn sie zusammengeklappt und sicher verstaut werden. Die Bahn empfiehlt dazu eine Tasche. Ist er nicht zusammenklappbar, darf er nur mit an Bord, wenn auf Gepäckablagen oder Stellflächen unter und zwischen den Sitzen Platz ist.

Im regionalen öffentlichen Nahverkehr gibt es auch hier unterschiedliche Regelungen. In München etwa dürfen die kleinen elektrischen Gefährte in Bussen, Tram-, U- und S-Bahnen zusammengeklappt kostenlos dabei sein. „Dagegen sind nicht zusammengeklappte beziehungsweise nicht zusammenklappbare E-Roller von der Beförderung ausgeschlossen“, informiert der ADAC.

In Berlin etwa muss man für E-Scooter laut Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) ein Fahrradticket lösen.

Flixbus und Flixtrain schließen die Mitnahme von E-Scootern pauschal aus.