Nicht zum Geisterfahrer auf zwei Rädern werden
Bremen/dpa. - Radfahrer bringen sich und andere in Gefahr, wenn sie als Geisterfahrer Radwege auf der falschen Straßenseite nutzen. Viele unterschätzten die Risiken beim Fahren entgegen der Fahrtrichtung, warnt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) in Bremen.
Stoßen zwei Radfahrer bei normalem Fahrtempo zusammen, kann dies bereits zu schweren Verletzungen führen. Besonders auf schmalen Radwegen sind Ausweichmanöver von entgegenkommenden Radfahrern eine ständige Gefahrenquelle. Dies gilt vor allem beim Ausweichen auf die Fahrbahn oder den Gehweg. Auch Autofahrer rechnen beim Abbiegen oft nicht mit Radfahrern, die entgegen ihrer Fahrtrichtung unterwegs sind. Laut ADFC müssen Geisterfahrer auf zwei Rädern mit einem Bußgeld von mindestens 15 Euro rechnen. Erlaubt ist das Radfahren auf der linken Straßenseite jedoch, wenn der Radweg entsprechend ausgeschildert ist: Neben dem blauen Radweg-Verkehrsschild weist dann ein Zusatzzeichen mit zwei entgegen gesetzten Pfeilen darauf hin.