Nach Unfall auf A1 Nach Unfall auf A1: Wie bekommt man flüssiges Aluminium von der Straße?

Nach dem Unfall eines Transporters mit flüssigem Aluminium ist die Autobahn 1 bei Schwerte weiterhin in Fahrtrichtung Bremen gesperrt. Die Reparaturarbeiten dauerten noch an, sagte ein Polizeisprecher am Montagmorgen. Die Sperrung zwischen dem Westhofener Kreuz und dem Kreuz Dortmund/Unna könne voraussichtlich frühestens gegen Mittag aufgehoben werden. Der Landesbetrieb Straßen.NRW hofft, möglichst schnell eine Fahrspur und den Seitenstreifen freigeben zu können.
Am Sonntag war ein Flüssigmetalltransporter ins Schleudern geraten und auf die Seite gekippt. Das etwa 800 Grad heiße Metall ergoss sich über drei Fahrspuren und setzte den Asphalt an einigen Stellen in Brand. Der 45 Jahre alte Fahrer des Spezialtransporters erlitt leichte Verletzungen.
Auf rund 300 Quadratmetern müssten die Fahrbahn und der Seitenstreifen erneuert werden, sagte ein Sprecherin von Straßen.NRW. Das glutheiße Aluminium hatte auch den Asphalt stark erhitzt. Bevor die Schäden genau untersucht werden könnten, müsse sich der Asphalt abkühlen. Weitere Informationen kündigte Straßen.NRW für den späteren Vormittag an.
Wie wird die Straße wieder instandgesetzt?
„Die betroffene Stelle muss jetzt abgefräst werden, anschließend wird neuer Asphalt aufgetragen“´, erklärt Bernd A. Löchter von Straßen.NRW. Für die großflächigen Arbeiten wird eine rotierende Fräswalze eingesetzt, die den Asphalt abträgt.
Wie lange dauern die Arbeiten?
„Die Arbeiten an der Unfallstelle werden bis Montagabend dauern, dann müssen die zweite und dritte Fahrspur rund 36 Stunden lang abkühlen. Der Standstreifen und die erste Fahrspur müssen nicht so tief ausgefräst werden und können hoffentlich schon heute Mittag freigegeben werden“, so Löchter weiter.
Wer übernimmt die Kosten?
Zur Zeit sei noch unklar, wie hoch die Kosten für die Instandsetzung sein werden. „Klar ist nur, dass es wohl ein sechstelliger Betrag werden wird", so Löchter. Sicher sei, dass die Firma, für die der Lkw unterwegs war – beziehugnsweise deren Versicherung, für den Schaden aufkommen muss, so Löchter.
Dr. Christoph Hecht vom ADAC präzisiert: „Der Unfallverursacher muss für den Schaden aufkommen. Sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, muss die Kfz-Haftpflicht einspringen. In diesem Fall ist zu hoffen, dass die Deckungssumme hoch genug gewählt wurde. Falls nicht, wird der Verursacher gegebenenfalls auch persönlich in Haftung genommen.“
Sind solche Transporte auf der Straße sicher?
„Wir gehen davon aus, dass die Ladungssicherungsvorschriften und Gefahrguttranportvorschriften sicherstellen, dass auch Gefahrgüter sicher auf unseren Straßen transportiert werden können. Leider lassen sich Unfälle jedoch niemals vollständig ausschließen“, so Hecht.

