Länder Europas Länder Europas: Wo gilt Winterreifenpflicht?

Halle (Saale)/MZ/DMN/ADAC. - In Österreich gibt es keine generelle Pflicht für Winterreifen, aber sie sind witterungsabhängig vorgeschrieben – zwischen dem 1. November und dem 15. April des FolgejahresFahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht müssen bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen ausgerüstet sein. Auch Schneeketten an den Antriebsrädern sind zulässig, wenn die Straßen durchgängig mit Eis und Schnee bedeckt sind.
Ähnlich sieht es in der Schweiz aus: Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht. Wer aber mit Sommerreifen auf Schnee den Verkehr behindert oder einen Unfall hat, muss mit empfindlich hohen Bußgeldern und einer erheblichen Mithaftung bei der Schadensregulierung rechnen.
In Luxemburg müssen Autofahrer ebenfalls seit dem 1.Oktober 2012 bei Schnee, Schneematsch und Eis mit Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs sein.
Winterreifen-Strecken in Italien und Frankreich
Für viele Strecken in Italien sind von November bis April des Folgejahres Wintereifen vorgeschrieben. In den Provinzen Mailand und Südtirol sollte man auf die entsprechenden Schilder achten. Die Verpflichtung kann auch – wie in Frankreich – kurzfristig ausgesprochen werden.
Zwischen dem 1. November und dem 31. März gilt in Tschechien auf allen Straßen eine generelle Winterreifenpflicht. Slowenien schreibt die Benutzung zwischen dem 15. November und dem 15. März sowie generell bei winterlichen Straßenverhältnissen vor.
Keine Regelung zu Winterreifen gibt es hingegen in den Niederlanden, Polen, Kroatien, der Türkei, Irland und Großbritannien. Zur eigenen Sicherheit rät der ADAC deutschen Urlaubern, auch in diesen Ländern Winter- oder Ganzjahresreifen aufzuziehen.