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Kostspielige Vertipper: Falsche Einträge im Kfz-Schein

Von Felix Rehwald 14.09.2007, 07:29

München/Hannover/dpa. - Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs ist genauestens geregelt. Auto und Ausstattung müssen bestimmten Vorschriften entsprechen - gleiches gilt für sogenannte bauliche Veränderungen.

Sie müssen bescheinigt und von der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden - dabei passieren allerdings immer wieder Fehler. So kann es etwa geschehen, dass die Werkstatt, die in ein Auto einen Partikelfilter eingebaut hat, versehentlich eine falsche Partikelminderungsstufe bescheinigt. Fällt das weder dem Kunden noch der Zulassungsstelle auf, wird die falsche Angabe in die Papiere übernommen. Für den Kunden kann das laut Maximilian Maurer vom ADAC in München die Folge haben, dass er nicht den für die Nachrüstung vorgesehenen Steuerbonus bekommt.

Fehler können auch beim Ausstellen neuer Papiere passieren - etwa durch Vertipper oder Zahlendreher. «Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler», sagt Roger Eggers vom TÜV Nord in Hannover. Wird etwa nach der Montage von Tuning-Felgen eine falsche Felgengröße eingetragen, kann das lange unbemerkt bleiben.

Genaue Zahlen, wie oft solche Fehler vorkommen, gibt es nicht. «Wir haben darüber keine Statistik», sagt Stephan Elsner vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg. Es gebe keine Instanz, die die Daten der Zulassungsstellen kontrolliert. Diese übermitteln die Daten ans KBA, wo sie ins Fahrzeugregister übernommen werden.

Laut Eggers fallen zwei bis drei Prozent der Fahrzeuge bei den Hauptuntersuchungen durch Fehler in den Papieren auf. Auch die Marktforscher von Jato Dynamics in Limburg, die vom KBA Daten zur Marktanalyse erhalten, finden laut Geschäftsführer Nick Margetts allein bei den Neuzulassungen «monatlich Dutzende» Extremausreißer. Kleinere Abweichungen gebe es monatlich Hunderte.

TÜV-Sprecher Eggers empfiehlt, falsche Eintragungen nicht auf sich beruhen zu lassen, da schlimmstenfalls die Betriebserlaubnis erlischt: «Der Halter muss den Fehler sofort korrigieren lassen.» Möglich sind Korrekturen laut ADAC-Sprecher Maurer durchaus, nur fallen dadurch für den Halter erneut Kosten an: Er muss sich gegebenenfalls ein neues Gutachten besorgen und noch einmal neue Fahrzeugpapiere ausstellen lassen. «Die Frage ist: Wer bezahlt das?»

«Wenn die Zulassungsstelle den Fehler gemacht hat, muss sie dafür geradestehen», sagt Eggers. Bei falschen Gutachten muss sich der Halter dagegen an die Werkstatt wenden, die sie ausgestellt hat. Oft stimmen Eggers zufolge bei Gebrauchtwagen Zubehör und Papiere nicht überein. Ein möglicher Grund dafür ist, dass beim Umschreiben wegen des Halterwechsels technische Änderungen nicht eingetragen wurden.

Rechtliche Probleme dürften Haltern durch falsche Einträge nicht drohen. «Wenn sie es nicht gewusst haben und nicht besser hätten wissen können, kann ihnen daraus kein Nachteil entstehen», sagt Eggers. Das sieht auch ADAC-Jurist Michael Ludovisy so: Der Versicherungsschutz bleibe bei versehentlichen Falscheinträgen bestehen. In Gefahr ist er jedoch bei bewusster Täuschung der Zulassungsstelle durch den Halter.

Um sich Ärger zu ersparen, rät Elsner Haltern, neue Einträge in die Papiere zu prüfen. «Darauf muss man immer selbst achten - gerade bei Nachrüstungen.» Auch Eggers rät, nach dem Teileeinbau immer zu schauen, was im Werkstatt-Gutachten und in den neuen Papieren steht - nicht dass der Halter durch Fehler am Ende ungerechtfertigt zu viel Steuern zahlt.