Verkleidungen am Steuer Karnevalkostüm im Verkehr: So fahren Dino und Hexe sicher
Ihnen reicht zum Fasching eine Pappnase? Nein? Sie möchten den ganzen großen Auftritt? Gern, aber am Steuer eines Autos müssen Sie dazu ein paar Dinge beachten - so feiern Sie sicher.

Berlin/München - Sie mögen es knuddelig und gehen als Pu der Bär mit riesigem Plüschkopf? Oder lieber fauchig und gefährlich? Klar, Sie geben den Dino im Ganzkörperkostüm mit Echsenfüßen. Beliebt ist auch die argwöhnische Hexe mit Latexmaske.
Doch egal, wie sehr Sie Karneval und Ihren Auftritt lieben: Manche Kostümierungen sind hinter dem Steuer eines Autos verboten. Ernüchtert? Nee, niemand will den Spaß am Fasching verderben. Doch damit aus Spaß nicht Ernst wird und alles sicher verläuft, geben Auto Club Europa (ACE) und der ADAC Sicherheitstipps.
Kostümiert ans Steuer? Ja, geht - aber nicht alles
Grundsätzlich ist es zwar nicht verboten, sich verkleidet hinters Steuer oder auf den Sattel des Fahrrads zu setzen. Aber durch das Kostüm dürfen eben weder Sicht, Gehör noch Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden. Opulente Ganzkörperverkleidungen mit aufgesetztem, sperrigem Kopfteil à la King Kong oder Dino scheiden in der Regel aus.
Denn wird die Sicht behindert, ist ein Bußgeld von 10 Euro möglich. Kommt es zu einer Behinderung oder Gefährdung, kann zusätzlich ein Verstoß gegen allgemeine Sorgfaltspflichten vorliegen. Das kostet zwischen 20 und 35 Euro Bußgeld.
Auch darf das Gesicht am Steuer weder verdeckt noch verhüllt sein. Es muss nämlich gewährleistet sein, dass man für die Verkehrsüberwachung identifizierbar bleibt. Ansonsten wird ein Bußgeld von 60 Euro fällig.
Allerdings ist dabei nicht jede Kostümierung verboten. Solange die Accessoires wesentliche Gesichtszüge erkennen lassen, sind sie erlaubt. Als Beispiele werden eine Gesichtsbemalung oder eine Clownsnase genannt.
Auch die Versicherungen verstehen nicht jeden Spaß
Kommt es wegen einer Sichtbehinderung zum Unfall, kann es auch ein versicherungsrechtliches Nachspiel geben. Die Haftpflichtversicherung zahlt dann zwar die Schäden des Unfallgegners, könnte aber je nach Einzelfall Versicherte in Regress nehmen.
Eine Vollkaskoversicherung kann bei grober Fahrlässigkeit ihre Leistung anteilig kürzen, so der ACE - theoretisch sogar vollständig ablehnen. Aber dazu müsse das Verschulden schon außerordentlich hoch sein. Bei Vorsatz ist die Vollkaskoversicherung aber immer leistungsfrei.
Und auch beim Schuhwerk gilt: Zwar gibt es für Privatfahrer keine Vorgaben für bestimmte Schuhe. Aber man muss jederzeit die Kontrolle über das Fahrzeug gewährleisten können. So taugen sperrige Faschingsschuhe wie Monstertatzen oder Clownschuhe natürlich nicht für die Pedalarbeit. Aber auch alltäglichere Modelle können dafür ungeeignet sein - wie etwa sperrige Stiefel im Winter, extreme High Heels oder Flipflops im Sommer.
Hier können ansonsten nach Unfällen etwa Mithaftung und Kürzungen von Versicherungsleistungen folgen, falls es im Zusammenhang mit ungeeignetem Schuhwerk zu Unfällen gekommen ist.
So machen Jecken es besser:
- Sperrige Kostüme packt man besser in den Kofferraum und zieht sie erst vor Ort an - oder umgekehrt.
- Oder man bleibt voll verkleidet und nimmt ein öffentliches Verkehrsmittel oder besteigt ein Taxi - falls das dort keine Probleme bereitet - so zum Beispiel beim Anschnallen.
- Auch könnte man An- und Abfahrt im Freundes- oder Familienkreis organisieren.
- Gut zum Autofahren taugen laut ADAC Schuhe, die einen nicht von den Pedalen abrutschen lassen, sondern einen guten Kraftschluss zwischen Fuß und Pedalen ermöglichen.