Hupkonzert & Klapperbüchsen? Hochzeitsautos: Das sind die Regeln für Blechdosen und Co.
Blumen auf dem Hochzeitsauto, Dosen am Auspuff, Hupkonzert nach der Trauung – was romantisch sein mag, ist nicht immer erlaubt. Der ACV klärt auf, wo der Spaß aufhört und der Strafzettel beginnt.

Köln - Hochzeitsautos sollen oft auch durch liebevolle Dekoration auffallen oder gar gleich selbst ein sehenswertes Gefährt wie etwa ein Sportwagen oder ein Klassiker sein. Auch manche Besucher der Hochzeitsgesellschaft wollen ihre Autos schmücken oder ein Hupkonzert nach der Trauung veranstalten. Was dabei erlaubt, oft geduldet und verboten ist, darüber informiert der Automobil-Club Verkehr (ACV).
Schmuck ist erlaubt – aber...
Schmuck zählt rein rechtlich als Ladung und muss daher wie diese so befestigt werden, dass er sich auch bei höherem Tempo, einer Vollbremsung oder beim Ausweichen nicht löst, verrutscht oder herabfällt. Auch sonst gelten die gleichen Kriterien. Ansonsten riskiert man Geldbußen ab 35 Euro aufwärts und bei Gefährdung oder gar Unfällen dazu einen Punkt in Flensburg. Zudem kann es auch noch Schwierigkeiten mit der Versicherung geben.
Schmuck und Dekoration darf zudem weder die Kennzeichen noch die Beleuchtung verdecken oder deren Funktion stören. Auch darf die Sicht des Fahrers nicht behindert werden, etwa durch üppiges Blumendekor auf der Motorhaube oder hängende Elemente vor Rückspiegeln. Sonst werden Bußen ab 5 respektive 10 Euro bei eingeschränkter Sicht fällig.
Lärm durch Blechdosen und Hupkonzerte
Traditionell werden an Hochzeitsautos oft Blechbüchsen gebunden – das Geschepper sorgt für Aufmerksamkeit – und sollte einst laut ACV böse Geister vertreiben. Böse Miene zum guten Spiel kann die Polizei dabei machen. Denn so etwas gilt zwar als unnötiger Lärm und kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen (10 Euro). Auch die Gefährdung des Verkehrs kann nicht immer ausgeschlossen werden – etwa wenn einzelne Dosen sich lösen.
Ob aber immer ein Bußgeld verhängt wird, liegt im Ermessensspielraum der Polizei, so der Club. In der Praxis werde es vielerorts geduldet – sofern keine konkrete Gefährdung oder erhebliche Belästigung entsteht.
Also: Am besten die Dosen nur auf einem kurzen Abschnitt ohne viel Verkehr anbinden und dann wieder entfernen. Auch beim Hupen kann es einen solchen Spielraum geben.
Ganz klar ist indes das Gesetz: Gehupt werden darf nur in zwei Fällen: bei Warnung vor einer Gefahr oder vor dem Überholen außerhalb von geschlossenen Ortschaften. Aus purer Freude ist es eben nicht erlaubt und kann mit Geldbußen belegt werden. Allerdings wird auch hier vielerorts in der Praxis ein kurzes Hupen nach der Trauung geduldet, solange niemand belästigt oder gefährdet wird.
Im Rudel zur Feier fahren
Ein Hochzeitskorso ist verkehrsrechtlich nicht gesondert geregelt und grundsätzlich auch zulässig, allerdings auch hier: Es darf keine Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer erfolgen. Wer das tut, muss mit entsprechenden Konsequenzen in Form von Bußen und Punkten rechnen.
Und wichtig: Der Korso darf nicht mit einem geschlossenem Verband nach Paragraf 27 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verwechselt werden. Dafür sind unter anderem eine Genehmigung und andere Dinge erforderlich, damit vereinfacht ausgedrückt alle teilnehmenden Fahrzeuge als eines gelten. Ein einfacher Hochzeitskorso ist aber kein Verband.
Der ACV rät, dass sich alle Autos rücksichtsvoll in den Verkehr einfügen, ausreichend Abstand halten und die Verkehrsregeln einhalten.