Hilfe oder Hetze? Hilfe oder Hetze?: Neue Internetseite will Unfallzeugen finden

Seit dem 19.03.2015 ist die Seite www.fahrerflucht-zeugen.de online. Die Betreiber versprechen auf der Seite: „Fahrerflucht-zeugen.de hilft Ihnen Unfallflucht-Zeugen zu suchen und Ihren Unfall aufzuklären. Kostenlos!“ In lediglich drei Schritten (Unfallort suchen, Unfall eintragen, Zeugen finden) soll der Geschädigte zu einem Zeugen kommen.
Nach Angaben der Ebema UG, welche hinter der Seite steckt, gäbe es zur Zeit bereits 500 Besucher pro Tag – „Tendenz stark steigend“.
Wie funktioniert die Zeugensuche?
Und wie findet man einen Zeugen auf der Seite? „Der Unfallgeschädigter muss sich zunächst mit seiner Email registrieren. Es werden sonst keine personenbezogenen Daten abgefragt. Nach der Registrierung kann man in wenigen Schritten den Unfall eintragen“, erklärt
Chung-Sil Lim von fahrerflucht-zeugen.de. Dann würden Eckdaten, wie Unfallort, Tatzeit, Kurzbeschreibung vom Unfall und Schaden aufgenommen. Auch Bilder vom Unfallschaden können hochgeladen werden.
„Die sichtbaren KFZ-Kennzeichen sowie Personen können dann mit wenigen Klicks unkenntlich gemacht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine Belohnung für Hinweise auszusetzen. Nach dem Speichern ist der Eintrag sofort online. Um Missbrauch zu verhindern, wird erst nach interner Prüfung der Unfall an die Suchmaschinen gemeldet und in sozialen Netzwerken geteilt oder aber entfernt“, betont Chung-Sil Lim.
Wie können sich Leute als Zeugen melden?
Und wie können Zeugen Kontakt zum Geschädigten aufnehmen? „Ein Zeuge kann sich mit seiner Email bei einem Unfall melden. Nach Bestätigung der Anmelde-Email wird seine Email an den Unfallgeschädigten weitergeleitet. Dieser kann sich nun mit dem Zeugen in Verbindung setzen. Hinweise und Bilder von Zeugen werden somit nicht von unserem Portal erfasst“, erklärt Lim weiter.
Auf der nächsten Seite lesen Sie, was mit den Daten passiert und wie Verkehrsjurist Florian Wolf die Seite bewertet.
Was passiert mit den Daten?
Doch was passiert mit den eingegebenen Daten? Laut Betreiber bleibt der Unfall mit den Infos und Bildern drei Monate online. „Danach schreiben wir den Geschädigten an, wie der Stand des Unfalls ist und ob wir seinen Eintrag weitere 3 Monate online stellen oder entfernen sollen. Der Unfallgeschädigte hat natürlich jederzeit selbst die Möglichkeit, sein Konto bzw. seinen Unfall zu löschen, dabei werden alle Daten und Bilder des Unfalls unwiderruflich gelöscht“, so Lim. Nach maximal sechs Monaten würde der Eintrag dann automatisch gelöscht.
Verleitet die Seite zur Selbstjustiz?
Und was hält ein Jurist von der Seite? Ist sie wirklich unbedenklich? „Es hat zunächst den Anschein von Selbstjustiz, aber man ist als Geschädigter ja verpflichtet, ein Fremdverschulden zu beweisen, da kann so eine Seite schon helfen“, analysiert Florian Wolf, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Und weiter: „Ich halte die Seite aus datenschutzrechtlicher Sicht für unproblematisch. Es ist mit einem Aufruf in der Zeitung zu vergleichen, oder einem Zettel, mit dem man nach möglichen Zeugen fragt.“
Es müsse nur stets sichergestellt werden, dass keine Fotos von Personen oder Kennzeichen veröffentlicht werden.
Wolf stellt jedoch auch klar: „Wichtig ist ein vertrauensvoller Umgang mit den Daten. Als Geschädigter sollte ich natürlich nicht einfach beim Verursacher klingeln und Wiedergutmachung verlangen, sondern mich zunächst an die Polizei wenden und den Schaden über meine Versicherung regeln, oder mir einen Anwalt nehmen.“
Was bringt die Seite effektiv?
Unter der Rubrik „Aktuelle Unfälle“ sind bisher erst 29 Fälle aufgeführt. Die Erfolgsaussichten der Seite sind zumindest anzuweifeln. Zwar bietet das Portal auch der Polizei die Möglichkeit Ihre Dienstelle dort anzumelden, um auf die Daten zurückzugreifen oder selbst einen Aufruf zu starten, doch auch dies dürfte von den Beamten kaum genutzt werden. „Die Polizei wird sich in diese Seite kaum einklinken, auch wenn sie gelegentlich selbst Zeugenaufrufe macht. Dies erfolgt dann jedoch über die eigenen Presseportale“, prognostiziert Wolf.
