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Garantie und Gewährleistung beim Autokauf

Von Heiko Haupt 16.10.2009, 07:27

Berlin/dpa. - Ist ja alles ganz einfach - im Prinzip jedenfalls: Wenn ein neues Auto gekauft wird, hat der Besitzer zunächst mal einige Jahre die Sicherheit einer Herstellergarantie.

Die erscheint als ein Garant dafür, dass jeder irgendwie an dem Wagen auftretende Schaden ohne Aufhebens von der Markenwerkstatt behoben wird. Und auch beim Kauf eines Gebrauchtwagens ist ja alles nicht mehr so riskant wie früher - schließlich wurde mit der Gewährleistungspflicht ein Mittel eingeführt, das dem Käufer einen gewissen Schutz bietet. Dennoch gibt es nach wie vor zahlreiche Fallstricke.

Zu den grundsätzlichen Problemen gehört, dass immer noch Fragen auftauchen, was der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist. Die Antwort fasst der Jurist Jörg Elsner vom Deutschen Anwaltverein (DAV) so zusammen: «Die Gewährleistungspflicht ist das, was der Gesetzgeber vorschreibt - eine Garantie ist sozusagen die Kür.»

Genauer gesagt verbirgt sich hinter der Gewährleistung die Pflicht, dass jeder Hersteller eines Produktes für dessen einwandfreien Zustand zum Zeitpunkt des Verkaufs geradestehen muss. Eine Garantie dagegen muss niemand gewähren - jeder Hersteller kann sie im Grunde so formulieren und auslegen, wie er es gerne möchte.

Und wer sich fragt, was es mit dem Begriff Sachmängelhaftung auf sich hat, dem gibt ADAC-Juristin Silvia Schattenkirchner eine einfach Antwort: «Sachmängelhaftung ist nur ein anderes Wort für die Gewährleistungspflicht.» Hinter beiden Begriffen steht der Fakt, dass der Käufer sich über zwei Jahre an den Anbieter wenden kann, wenn die gekaufte Sache mangelhaft ist. Allerdings muss der Fehler von Anfang an bestanden haben. Außerdem weist Schattenkirchner auf die Beweislastumkehr hin: Wird ein Mangel in den ersten sechs Monaten bemerkt, muss der Anbieter beweisen, dass das Problem nicht schon beim Verkauf bestanden hat. Nach dieser Frist muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon anfangs da war.

Wesentlich bekannter im Zusammenhang mit dem Auto ist der Begriff Garantie. Sie wird fast schon automatisch mit einem Neuwagen verbunden. Auf keinen Fall ist eine Garantie aber automatisch ein Rundum-sicher-Paket. Weil der Hersteller sie freiwillig gibt, kann er auch entscheiden, wie weit sie reicht. Jörg Elsner erläutert, dass eine Garantie nicht das ganze Auto umfassen muss. Sie kann sich auch nur auf bestimmte Teile beziehen - etwa den Antriebsstrang.

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) weist außerdem darauf hin, dass nach dem Kauf eines Neuwagens auch auf die Wartungsintervalle zu achten ist. Wird nachgewiesen, dass eine verschlampte Wartung in Zusammenhang mit dem monierten Defekt steht, kann das Einfluss auf die Gewährung einer Garantie haben.

Wird ein gebrauchter Wagen gekauft, dann geht es vor allem um die Gewährleistungspflicht beziehungsweise Sachmängelhaftung. Die besteht auch beim Verkauf einer angejahrten Karosse - wenn auch beim gewerblichen Kauf und Verkauf auf einen Zeitraum von einem Jahr verkürzt.

Beim privaten Kauf oder Verkauf geht es dagegen um die vollen zwei Jahre. Das ist schön für einen Käufer, kann aber für einen Verkäufer zum Problem werden. Ein früher üblicher Satz wie «gekauft wie besehen» ist in diesem Zusammenhang eher wirkungslos. Die Sachmängelhaftung kann zwar komplett ausgeschlossen werden, aber laut Jörg Elsner nur dann, wenn die passenden Worte aufgeschrieben werden. Ein Muster-Kaufvertrag inklusive der Formulierung lässt sich kostenlos auf «verkehrsanwaelte.de» downloaden oder ausdrucken

Muster-Kaufvertrag: verkehrsanwaelte.de/mustervertraege/muster-kaufvertrag.pdf