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Führerschein weg - und nun? Führerschein weg - und nun? Verkehrsexperten haben geantwortet

23.10.2016, 17:33
Drei Führerscheine verschiedener Generationen liegen auf dem Tisch.
Drei Führerscheine verschiedener Generationen liegen auf dem Tisch. dpa

Halle (Saale) - Margit M., Roßlau: Meinem Sohn wurde vor acht Jahren wegen einer Alkoholfahrt die Fahrerlaubnis entzogen. Wenn er einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen würde, müsste er zur MPU?

Antwort: Bei Fahrerlaubnis-Entzug wegen einer Alkoholfahrt ab 1,6 Promille ist ein Neuantrag der Fahrerlaubnis in der Regel mit einer medizinisch-psychologischen Begutachtung (MPU) verbunden. Dies kann bis zu 15 Jahren nach dem Vorfall - ab Rechtskraft des Urteils - möglich sein. Wenn der Promillewert am Steuer allerdings unter 1,6 gelegen hat, ist eine MPU nicht zwingend erforderlich. Sollte dies auf Ihren Sohn zutreffen, könnte er bei der Fahrerlaubnisbehörde ab drei Monaten vor Ablauf seiner Sperrfrist einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen.

Sven H., Gräfenhainichen: Nach wie vielen Jahren könnte ich eine neue Fahrerlaubnis ohne MPU beantragen? Gibt es dafür eine Vorschrift? Mir ist wegen Trunkenheit am Steuer über 1,6 Promille die Fahrerlaubnis entzogen worden. Eine MPU habe ich bereits einmal nicht bestanden.

Antwort: Alkoholstraftaten bleiben zehn Jahre im Flensburg-Register und sind weitere fünf Jahre verwertbar. Das besagt Paragraf 29 des Straßenverkehrsgesetzes. Erst dann ist Ihre Alkoholstraftat für Sie ohne jeglichen Belang. Den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU könnten Sie demzufolge frühestens nach 15 Jahren ab Rechtskraft Ihres Urteils stellen. Aber: Da die Entscheidung über Ihre Fahreignung bei Ihrer letzten MPU negativ ausgefallen ist, beginnt die 15-jährige Tilgungsfrist ab dieser MPU wieder neu zu laufen. Erst danach könnten Sie wieder einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen.

Gerd L., Halle: Mir wurde vor fast 20 Jahren die Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt entzogen. Wenn ich richtig informiert bin, dürfte ich mittlerweile einen Neuantrag stellen, ohne zur MPU zu müssen. Wie läuft das ab?

Antwort: Richtig, nach 15 Jahren tilgt sich der Entzug im Flensburger Kraftfahrzeugbundesamt. Wollen Sie nun einen neuen Antrag stellen, müssen Sie zwar keine komplette Pflichtfahrzeugausbildung wie beim Ersterwerb mehr absolvieren, allerdings kommen Sie um eine theoretische und praktische Prüfung für die beantragte Pkw-Klasse nicht herum. Daher empfiehlt es sich, einige Aufbaustunden in einer Fahrschule zu nehmen. Zudem brauchen Sie für die Neuerteilung einen Nachweis für einen Erste-Hilfe-Kurs, einen Sehtest und ein Führungszeugnis. Wenden Sie sich am besten an eine Fahrschule Ihrer Wahl.

Mark T., Naumburg: Mir wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Wann kann ich einen Neuantrag stellen?

Antwort: Ab drei Monaten vor Ablauf der bei Ihnen verhängten Sperrfrist ist ein Neuantrag möglich.

Eine MPU muss in einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) durchgeführt werden. Diese kann jedoch selbst bundesweit ausgewählt werden. Die Untersuchung beispielsweise von einem selbstgewählten Psychologen vornehmen zu lassen, ist nicht möglich. In Deutschland gibt es rund 300 Begutachtungsstellen von 15 Trägern.

Welche Begutachtungsstellen es in der Nähe gibt, teilt die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel in der schriftlichen MPU-Anordnung mit. Zudem kann in der Fahrerlaubnisbehörde eine Liste mit den Begut-achtungsstellen des jeweiligen Bundeslandes eingesehen werden. Die bekanntesten Anbieter für MPUs sind in der Region Halle/Leipzig die Dekra, der Tüv Nord beziehungsweise Süd, der Tüv Thüringen und pima.

Die Begutachtungsstellen bieten ebenso  kostenlose Vorab-Informationsveranstaltungen an. Eine Übersicht über alle Begutachtungsstellen in Deutschland gibt es auf der Internetseite der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) unter dem Punkt „Verhalten und Sicherheit“ und dann „Begutachtung“.

Weitere Informationen unter www.bast.de

Jörg W., Wittenberg: Mir wurde dreimal die Fahrerlaubnis wegen Alkoholfahrten entzogen. Kann ich noch einmal einen Antrag auf Neuerteilung stellen? Ich habe jetzt den festen Entschluss gefasst, nicht mehr alkoholrückfällig zu werden. Daher habe ich eine Entgiftung durchgeführt und will auch eine Langzeittherapie in Angriff nehmen.

Antwort: Es empfiehlt sich, einen Neuantrag erst dann zu stellen, wenn bei Ihnen die Rahmenbestimmungen erfüllt sind. Beim Vorliegen einer Alkoholabhängigkeit ist dies in der Regel der erfolgreiche Abschluss einer Langzeittherapie. Daran müsste sich ein einjähriger medizinischer Abstinenznachweis anschließen - per sechsmaliger Urinprobe oder viermaliger Haaranalyse. Wenn sie ein Jahr konsequenter Abstinenz medizinisch nachweisen können, ist der Antrag auf Neuerteilung erfolgversprechend.

Uwe P., Bad Schmiedeberg: Als Abstinenznachweis ist bei mir eine Haaranalyse angeordnet worden. Wieso darf sie nicht mein Hausarzt vornehmen?

Antwort: Als Nachweis einer Alkohol- oder Betäubungsmittelabstinenz sind ausschließlich Urin- oder Haaranalysen zugelassene Untersuchungsmethoden. Diese Nachweise dürfen durch Rechtsmediziner, durch den Arzt in einer Begut-achtungsstelle für Fahreignung, durch einen Arzt/Toxikologen in einem für forensische Zwecke akkreditierten Labor oder einen Arzt des Gesundheitsamtes durchgeführt werden. Sofern ein anderer Arzt das Programm durchführen möchte, darf es nicht der behandelnde Arzt - also der Hausarzt - sein und muss zudem über eine Zusatzqualifikation bezüglich der geltenden Beurteilungskriterien und ein Qualitätsmanagementsystem verfügen.

Matthias K., Naumburg: Wie oft dürfen bei dem Abstinenznachweis Urin- oder Haarproben entnommen und analysiert werden?

Antwort:  Je nach Schwere der zugrundeliegenden Problematik kann der Nachweis für ein Jahr oder für mindestens ein halbes Jahr erforderlich sein. Innerhalb eines halben Jahres finden Urinproben viermal statt, innerhalb eines ganzen Jahres sechsmal. Die meist telefonische Einbestellung erfolgt 24 Stunden vor der Probenentnahme. Urinanalysen können immer nur den aktuellen Stand wiedergeben - deshalb die unvorhersehbare, kurzfristige Einbestellung. Haaranalysen ermöglichen eine rückblickende Aussage – bis zu drei Monaten für Alkohol beziehungsweise bis zu sechs Monaten für Betäubungsmittel. Für den Abstinenznachweis von einem Jahr erfolgen deshalb vier Haaranalysen auf Alkohol beziehungsweise zwei Haaranalysen auf Betäubungsmittel.

Heinz L., Mansfeld-Südharz: Meinem Sohn wurde der Führerschein für ein Jahr entzogen und er wurde mit einer Geldstrafe von 1 000 Euro belegt. Inzwischen hat er eine MPU erfolgreich absolviert, soll aber noch zu einem Kurs in Berlin. Wieso?

Antwort:  Nach Paragraf 70 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) kann im Rahmen der MPU noch die Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung empfohlen werden. Die Fahrerlaubnisbehörde muss dieser Kursteilnahme zustimmen. Darum scheint es sich bei Ihrem Sohn zu handeln. Die Fahrerlaubnisbehörde kennt die Adressen, an denen diese Kurse im betreffenden Landkreis oder in der Nähe durchgeführt geführt werden. Damit würde er sich den „Umweg“ nach Berlin ersparen.

Tom W., Freyburg: Ich wurde im Frühjahr mit Alkohol am Steuer erwischt. Der Wert lag bei 1,78 Promille. Der Führerschein wurde entzogen. Wann darf ich einen Neuantrag stellen? Und was kostet eine MPU?

Antwort: Den Antrag auf Neuerteilung können Sie ein Vierteljahr vor Ablauf Ihrer Sperrfrist bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Diese prüft Ihren Registereintrag in Flensburg. Da Sie bei Ihrer Trunkenheitsfahrt 1,78 Promille im Blut hatten, wird eine MPU bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle angeordnet. Damit Sie Ihre Chancen auf ein positives Gutachtenergebnis erhöhen, sollten Sie zunächst eine kostenlose Info-Veranstaltung besuchen, die in jeder Begutachtungsstelle angeboten wird. Im zweiten Schritt können Sie auch noch MPU-Vorbereitungsmaßnahmen in einer Beratungseinrichtung nutzen, wo Sie die zu Ihrer Thematik bestehenden Fragen stellen und klären können. Den Termin für die MPU vereinbaren Sie schließlich direkt in der Begutachtungsstelle. Die Kosten für die MPU nach einer Alkoholfahrt betragen rund 420 Euro.

Tilo H., Merseburg: Wie lange bleiben Ordnungswidrigkeiten und Straftaten in Flensburg registriert?

Antwort:  Seit zwei Jahren sind in dem neuen Fahreignungsregister die Tilgungsfristen neu festgeschrieben. Es gibt vier Kategorien. Demnach stehen verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten, wie zum Beispiel ein Handyverstoß, zwei Jahre und sechs Monate in Flensburg. Danach werden sie automatisch gelöscht. Besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Verstöße, wie zum Beispiel ein Rotlichtverstoß, tilgen sich in fünf Jahren. Bei Straftaten ohne Fahrerlaubnis-Entzug betragen die Tilgungsfristen fünf Jahre, bei Straftaten mit Fahrerlaubnis-Entzug zehn Jahre. Zu beachten ist, dass bei letzteren zu den zehn Jahren noch weitere fünf Jahre hinzukommen, die eine Verwertbarkeit zulassen.

Bärbel F., Nebra: Ich besitze noch einen rosa Führerschein aus DDR-Zeiten. Muss ich den umtauschen?

Antwort: Nein, einen Pflichtumtausch für alte Führerscheine in den EU-Kartenführerschein gibt es aktuell nicht. Das betrifft sowohl die alten grauen als auch die rosa Führerscheine aus DDR-Zeiten. Sie können also weiter mit Ihrem rosa Führerschein fahren. Allerdings ist ein Datum wichtig: Ab 19. Januar 2033 gilt nur noch der befristete EU-Kartenführerschein. Spätestens bis kurz vor diesem Termin müssten alte Führerscheine in den EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.

Peter S., Bad Dürrenberg: Ich bin 1944 geboren und habe seit 1964 meinen DDR-Führerschein mit der Klasse A und B. Stimmt es, dass alte DDR-Führerscheine ab 2021 umgetauscht werden müssen?

Antwort:  Zunächst: Derzeit gibt es keine Umtauschpflicht für DDR- Führerscheine in neue EU-Kartenführerscheine. Bis 19. Januar 2033 sind alle alten Dokumente weiterhin gültig. Aber: Im Gespräch ist, dass der Umtausch alter DDR-Führerscheine bereits ab 2021 bis zum Jahr 2033 gestaffelt nach Geburtsjahrgängen erfolgen soll. Hintergrund: Es soll sichergestellt werden, dass vom Verwaltungsaufwand her alle betroffenen Führerscheine bis 2033 durch einheitliche EU-Dokumente ersetzt werden können. Wie gesagt, das ist derzeit im Gespräch. Eine gesetzliche Regelung dazu liegt nicht vor. Beachten Sie: Alle Jahrgänge bis einschließlich 1952 sind von der Umtauschpflicht befreit.

Jürgen P., Eisleben: Ich habe gelesen, dass eventuell ab 2021 alte Führerscheine gestaffelt nach Jahrgängen umgetauscht werden sollen. Wie soll diese Staffelung aussehen?

Antwort:  Die Staffelung, die im Gespräch, aber bis dato noch nicht beschlossen ist, sieht Folgendes vor: Führerschein-Inhaber der Jahrgänge 1953 bis 1958 sollen ihr Dokument bis spätestens 2021 umtauschen die Jahrgänge 1959 bis 1964 bis spätestens 2022 umtauschen, die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis 2023 umtauschen; und die Jahrgänge ab 1972 bis zum Jahr 2024. Für Inhaber von Führerscheinen, die ab 1999 ausgestellt wurden, sind 2-Jahres-Staffelungen vorgesehen. Von der Umtauschpflicht ausgeschlossen sind demnach die Geburtenjahrgänge bis einschließlich 1952.

Lukas D., Quedlinburg: Bitte erklären Sie mir den Unterschied zwischen Fahrerlaubnisentzug und Fahrverbot.

Antwort: Ein Fahrverbot ist stets zeitlich begrenzt, längstens auf drei Monate. Das Verbot wird mit Rechtskraft, zwei Wochen nach Zustellung, des Bußgeldbescheides wirksam. Der Führerschein muss bei der Bußgeldstelle, die das Fahrverbot ausgesprochen hat, hinterlegt werden. Bei einem Fahrerlaubnis-Entzug hingegen wird nicht nur das Führerscheindokument eingezogen. Es erlischt die komplette Erlaubnis, mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn man mit 1,1 Promille im Blut erwischt wird. Um wieder in den Besitz einer Fahrerlaubnis zu gelangen, muss bei der Fahrerlaubnisbehörde zwingend ein förmlicher Antrag auf Neuerteilung gestellt werden.

Lotte F., Bitterfeld: Mein Mann hatte Ende 2015 einen Schlaganfall. Er war vier Monate bei der Reha und erhält auch weiterhin Ergo- und Physiotherapie. Wie lange muss er mit dem Autofahren noch pausieren?

Antwort:  Ihrem Mann stehen zwei Möglichkeiten offen. Zum einen könnte er sich gegen Ende dieses Jahres freiwillig bei einer Begut-achtungsstelle für Fahreignung, etwa in Dessau oder Halle, melden und dort einen Reaktionstest durchführen. Das kostet rund 80 Euro. Zum anderen könnte er sich mit seinem Reha-Entlassungsschreiben direkt an seine zuständige Fahrerlaubnisbehörde wenden. Diese prüft dann, ob sie ein fachärztliches Gutachten einfordert oder nicht. Grundsätzlich trägt jeder Autofahrer auch eine sogenannte Selbstprüfungspflicht vor Antritt jeder Autofahrt, das bedeutet, er muss selbst entscheiden, ob er sich in der konkreten Situation zum Fahren in der Lage fühlt.

Sophia K., Halle: Mein Enkel ist 16 Jahre alt. Ab wann kann er die Pkw-Fahrerlaubnis machen?

Antwort:  Sie nehmen Bezug auf die Regelung für begleitetes Fahren ab dem 17. Lebensjahr. Jugendliche können bereits mit 16,5 Jahren mit der Antragstellung und Fahrausbildung beginnen und zu ihrem 17. Geburtstag eine Bescheinigung für das Begleitete Fahren in Deutschland erhalten.

Kornelia Noack und Dorothea Reinert notierten Fragen und Antworten.  (mz)

Verkehrskontrolle: Ein Polizist mit Warnweste und einer Polizeikelle.
Verkehrskontrolle: Ein Polizist mit Warnweste und einer Polizeikelle.
dpa
Wer den Führerschein machen will, kann den Ort der praktischen Prüfung nicht frei wählen. Die Entscheidung treffe die Fahrerlaubnisbehörde, bei der der Antrag gestellt werden muss.
Wer den Führerschein machen will, kann den Ort der praktischen Prüfung nicht frei wählen. Die Entscheidung treffe die Fahrerlaubnisbehörde, bei der der Antrag gestellt werden muss.
dpa/Symbol