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Fahrschulen Fahrschulen: Wer prüft die Fahrlehrer?

17.09.2014, 09:12

Essen - Fahrschulen und ihre Fahrlehrer tragen eine große Verantwortung für die Ausbildung der Fahrschüler - und damit auch für die Sicherheit im Straßenverkehr. Geregelt sind die detaillierten Ausbildungs- und Kontrollmaßnahmen im Fahrlehrergesetz (FahrlG).

Die jeweils nach Landesrecht zuständige Behörde hat demnach mindestens alle zwei Jahre „an Ort und Stelle zu prüfen“, ob die Ausbildung ordnungsgemäß durchgeführt wird und die Räume, Lehrmittel und Fahrzeuge den aktuellen Vorschriften entsprechen (§33), so der TÜV Nord.

Im gleichen Paragrafen wird den Fahrlehrern auch vorgeschrieben, alle vier Jahre an einem jeweils dreitägigen Fortbildungslehrgang teilzunehmen. Zusätzlich befasst sich die Qualitätskontrolle auch mit der fachlichen und pädagogischen Qualität der Fahrlehrer. Die Kontrolleure der Erlaubnisbehörde beurteilen dabei Details der theoretischen und praktischen Ausbildung.

Vor der ersten Zulassung als Fahrlehrer muss der Anwärter eine Fahrlehrerfachschule besuchen und sich vertiefte Kenntnisse im Straßenverkehrsrecht erarbeiten. Die praktische Ausbildung findet in einer anerkannten Ausbildungsfahrschule statt.

Fahrlehreranwärter müssen über alle Fahrerlaubnisklassen außer der Klasse D für Busse verfügen. Angehende Fahrlehrer absolvieren dann eine mündliche, eine schriftliche und eine praktische Prüfung. Dem Prüfungsausschuss gehören ein Vertreter der Bezirksregierung, ein Fahrlehrer, ein Pädagoge und ein Techniker an. (dpa/tmn)