Dosen Schal Lichterkette Dosen Schal Lichterkette: Welche Dekoration ist am Auto erlaubt?

Die gute Nachricht vorab: Grundsätzlich ist es nicht verboten sein Fahrzeug zu dekorieren. Einige Punkte müssen jedoch beachtet werden: „So darf vor allem die Sicht durch die Dekoration nicht beeinträchtigt werden (Vgl. § 35 b Abs. 2 StVZO) und es darf zu keiner Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommen“, erklärt Verkehrsrechtlerin Daniela Mielchen.
„Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt Dekoration am Auto schlicht als Ladung. Dementsprechend muss sie gesichert und an den dafür vorgesehenen Orten verstaut sein“, mahnt Verkehrsjurist Florian Wolf vom ACE Auto Club Europa.
Darf ich Lichterketten anbringen?
Verboten ist zum Beispiel das Anbringen von zusätzlichen Lichtquellen – dazu zählen auch Lichterketten. „Es dürfen nur die vorgeschriebenen und für zulässig erklärten Beleuchtungseinrichtungen angebracht sein, um zu verhindern, dass auffällige Lichter den Fahrer behindern und andere Verkehrsteilnehmer ablenken“, so Daniela Mielchen.
Zudem sei bei Deko-Beleuchtung eine Verwechslung mit Warnzeichen zu befürchten. „Aus Gründen der Verkehrssicherheit soll bei Dunkelheit ein einheitliches Signalbild geschaffen werden und Blend- sowie Ablenkungswirkungen vermieden werden“, so die Verkehrsrechtlerin. Bei einem Verstoß gegen das Verbot droht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro.
Dekorationen im Wageninneren müssen so angebracht sein, dass sie die Sicht und Bewegungsfreiheit des Fahrers nicht beeinträchtigen. „Sollte es aufgrund eines Dekorationsteils zu einem Unfall kommen, weil zum Beispiel ein Teil aufgrund einer Vollbremsung in den Fußraum gefallen ist und sich unter den Pedalen verkeilt hat, kann die Fahrzeugversicherung eine Zahlung ablehnen“, so Daniela Mielchen.
Das ist bei der Außen-Deko zu beachten
Bei Dekorationen außerhalb des Wagens ist vor allem darauf zu achten, dass Scheinwerfer, Blinker und Kennzeichen nicht verdeckt werden. Wichtig: Auch die vorgeschriebenen Maße des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.
Bei Dekoration, die außen am Fahrzeug angebracht wird, sei regelmäßig zu überprüfen, ob diese fest angebracht ist ,so die Expertin. „Im Falle eines Unfalls aufgrund eines abgerissenen und auf die Fahrbahn gefallenen Gegenstandes besteht die Gefahr, dass auch hier die Versicherung eine Zahlung des Schadens ablehnt.“
Wichtige Deko-Urteile für Autofahrer
Das Kammergericht Berlin hat festgestellt, dass durch das Anbringen eines Wimpels und einer Lichterkette sowie eines beleuchteten Weihnachtsbaumes an der Frontscheibe des Fahrzeugs das Sichtfeld des Fahrers in zu stark Weise eingeschränkt wurde. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg urteilte, dass Lichtquellen, vor allem bewegte Lichtquellen, bei Dunkelheit reflexhaft die Aufmerksamkeit des Betrachters auf sich ziehen und dadurch eine Blend- bzw. Ablenkungswirkung entsteht.
Darf der Vereinsschal auf der Hutablage liegen?
Erlaubt sei hingegen alles, was die Sicherheit nicht einschränkt, erklärt der ACE-Jurist Wolf: „Hierzu zählen beispielsweise Überzieher für die Seitenspiegel, soweit sie die Spiegelflächen selbst nicht verdecken: Erlaubt sind auch Aufkleber und kleine Fähnchen, die in die Scheibe geklemmt werden. Auch Fanschals auf der Hutablage bereiten jedenfalls verkehrsrechtlich keine Probleme."
Fenster dürften allerdings nicht großflächig verdeckt werden. „Das 'automobile Vermummungsverbot' gilt demnach generell auch für Blinker, Innenspiegel und Co.", so Wolf.
